Enterprise Investment und Ecological Technologies Ltd. – Ihre rechtlichen Optionen

Die Online-Investmentlandschaft ist ein Minenfeld aus unerlaubten Praktiken und betrügerischen Anbietern, die nur darauf aus sind, ahnungslose Anleger zu schädigen. Ein aktuelles Beispiel ist die betrügerische Plattform Enterprise Investment (https://enterprise-invest.com/) und die Ecological Technologies Ltd., die in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich Aktien anbieten.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Anlagebetrug sehen wir von Ritschel & Keller es als unsere Pflicht, Sie auf die Gefahren hinzuweisen und Sie bei der Wiedererlangung Ihrer verlorenen Gelder zu unterstützen. Dieser Artikel beleuchtet die kritischen Aspekte des aktuellen Falles und erklärt, wie Sie sich schützen und Ihr Geld zurückbekommen können.

Die Aktivitäten von Enterprise Investment und Ecological Technologies Ltd.

Die Unternehmen behaupten gegenüber unseren Mandanten, ihren geplanten Börsengang (IPO), der angeblich im August oder September 2023 stattfinden soll, von der renommierten Bank JP Morgan Chase & Co. betreuen zu lassen. Jedoch sind diese Firmen bei JP Morgan nicht bekannt. Enterprise Investment und Ecological Technologies Ltd. stellen zudem immer neue Gründe vor, um Anleger zu ermutigen, mehr Aktien zu kaufen. So werden Anleger unter anderem über die Baring private euqity London (BPEA) als angeblichen Übermittler eines sehr lukrativen Übernahmeangebots für Aktien der Ecological Technologies Ltd. kontaktiert. Im Anschluss werden Anlegern dann erneut Aktien zu einem günstigeren Kaufpreis angeboten – ein scheinbar sicheres Geschäft. Allerdings existiert das angebliche Übernahmeangebot tatsächlich nicht. In der Folge wird dann der angebliche Börsengang immer wieder mit vorgeschobenen Gründen in die Zukunft verschoben.

Die Unternehmen üben Druck auf Investoren aus, um höhere und weitere Einzahlungen zu erzielen. Sie ignorieren die rechtlichen Anforderungen, wie die Notwendigkeit eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospekts, um in Deutschland öffentlich Aktien anzubieten.

Uns erreichte unter anderem eine Anfrage:

„Ich habe das Gefühl, dass die Anlage in den Börsengang von Ecological Technologies ein Betrug sein könnte.
Ich bin auf Ihren Artikel gestoßen und möchte mich in die Reihen der Geschädigten einreihen.“ 

Die BaFin-Warnung zu Enterprise Investment und Ecological Technologies Ltd.

Die BaFin hat eine Warnmeldung zu Enterprise Investment, Ecological Technologies Ltd., und Swift Invest Solutions veröffentlicht. Die Behörde verdächtigt die Unternehmen, Aktien der Ecological Technologies Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten. Dies stellt einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Die Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts, und die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt gemachten Angaben. Bei Verstößen gegen die Prospektpflicht können Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres verhängt werden.

Weiterhin existiert nunmehr eine weitere Warnmeldung der BaFin hinsichtlich der Unternehmen. Demnach bietet auch die Seidel Finance, mit angeblichem Sitz in London, Aktien der Ecological Technologies Ltd. ohne den hierfür erforderlichen Prospekt an.

Mit Datum vom 2. August 2023 hat die BaFin zudem nunmehr aufgrund des fehlenden Prospekts der Ecological Technologies Ltd., der Enterprise Investment und der Swift Invest Solutions untersagt, Aktien der Ecological Technologies Ltd. öffentlich anzubieten.

Mit Datum vom 14. August 2023 veröffentlichte die BaFin erneut eine Warnmeldung zu einem in den Betrugsfall involvierten Unternehmen. Diesmal ist die Seidel-Finance (Seidel-finance.com) betroffen, welche nach Angaben der BaFin ebenfalls unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Warnsignale für Anlagebetrug und die Handlungen von Enterprise Investment und Ecological Technologies Ltd.

Es gibt einige Warnsignale für Anlagebetrug, die auch in diesem Fall ersichtlich sind. Beide Unternehmen, Enterprise Investment und Ecological Technologies Ltd., haben kein Impressum auf ihren Websites. Sie besitzen keine Lizenz einer Regulierungsbehörde und wurden von der BaFin öffentlich gewarnt.

Auch die Art und Weise, wie die Unternehmen mit ihren Investoren umgehen, ist auffällig. Sie verschieben den Börsengang immer wieder und erfinden immer neue Gründe, warum Investoren mehr Aktien kaufen sollten. Außerdem versuchen sie, Investoren unter Druck zu setzen, um höhere und weitere Einzahlungen zu erzielen.

Wie die Anwaltskanzlei Ritschel & Keller Ihnen helfen kann

Die Anwaltskanzlei Ritschel & Keller hat bereits Erfahrung mit Enterprise Investment und Ecological Technologies Ltd. gesammelt. Wir wissen, wie diese Unternehmen arbeiten und können Sie dabei unterstützen, Ihr investiertes Geld zurückzuerhalten.

Wir sind spezialisiert auf Anlagebetrug und arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um unseren Mandanten zu helfen. Wenn Sie Opfer von Enterprise Investment oder Ecological Technologies Ltd. geworden sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihnen zu helfen und Ihr Geld zurückzubekommen.

Anlagebetrug ist ein ernstes Problem, das viele Anleger betrifft. Es ist wichtig, immer auf der Hut zu sein und sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben, bevor Sie investieren. Wenn Sie Zweifel an einem Anlageangebot haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Ritschel & Keller

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