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KANZLEI

Honorar & Kosten

Transparente Anwaltsgebühren

Nicht selten ist das Honorar eines Rechtsanwalts ein Punkt von Interesse. Unsere Mandanten stellen oft Fragen wie „Was kostet ein Rechtsanwalt?" oder „Wie setzen sich die Gebühren eines Anwalts zusammen?" Wir legen großen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei unseren Honoraren. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Ihren Fall unverbindlich mit uns zu besprechen.

Kostenlose Erstberatung

Bei der Kanzlei Ritschel & Keller erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre Optionen auf.

Maximale Transparenz

Mit einer Honorarvereinbarung wissen Sie von Beginn an genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Transparent und nachvollziehbar.

Rechtsgrundlage für Anwaltshonorare

Die Gebühren und Auslagen, die ein Anwalt in Deutschland berechnen kann, werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, wie Anwaltshonorare berechnet werden und stellt sicher, dass sie angemessen und nachvollziehbar sind. Die genauen Kosten hängen auch vom jeweiligen Rechtsgebiet ab.

Informationen zur Erstberatung

Bei einer Erstberatung – wenn ein rechtliches Problem zum ersten Mal mit einem Anwalt besprochen wird – schreibt das Gesetz eine Obergrenze von 190,00 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer vor, insgesamt maximal 243,60 Euro brutto.

Ihre Erstberatung ist kostenlos

Anders als bei vielen Kanzleien ist die Erstberatung bei Ritschel & Keller für Sie vollständig kostenlos. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren Fall unverbindlich prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

Kostenlose Erstberatung

Honorarmodelle im Überblick

Anwaltsvergütungen basieren auf verschiedenen Prinzipien. Je nach Art und Komplexität Ihres Falls wählen wir gemeinsam das passende Modell.

Streitwertprinzip

Wertbasierte Vergütung

Die Gebühren richten sich nach dem wirtschaftlichen Wert des Streitgegenstands. Diese Methode ist gesetzlich im RVG geregelt und bietet eine transparente Berechnungsgrundlage.

Anwendung:

Bei gerichtlichen Verfahren und Streitigkeiten mit bezifferbarem Wert.

  • Gesetzlich geregelt und transparent
  • Kalkulierbar bei bekanntem Streitwert
  • Standardverfahren bei Gerichtsprozessen

Zeitaufwandprinzip

Stundenbasierte Vergütung

Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich aufgewendeten Zeit. Der Stundensatz wird vorab vereinbart und ermöglicht eine faire Vergütung nach Arbeitsaufwand.

Anwendung:

Bei komplexen Beratungen, langfristiger Betreuung oder schwer bezifferbaren Fällen.

  • Faire Abrechnung nach Aufwand
  • Flexibel bei unklarem Arbeitsumfang
  • Regelmäßige Kostenübersichten möglich

Pauschalvereinbarung

Festpreis-Vereinbarung

Ein vorab vereinbarter Festpreis für klar definierte Leistungen. Diese Variante bietet maximale Kostensicherheit und Planbarkeit.

Anwendung:

Bei klar abgrenzbaren Projekten und definierten Leistungen.

  • Maximale Kostensicherheit
  • Keine Überraschungen bei der Abrechnung
  • Planbare und kalkulierbare Ausgaben

Unser transparenter Prozess

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur finalen Abrechnung – wir halten Sie stets informiert und sorgen für maximale Transparenz.

Schritt 1 Sofortmaßnahme

Kostenlose Erstberatung

In einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation.

1Telefonische oder persönliche Beratung
2Erste Einschätzung Ihrer Situation
3Empfehlung für das weitere Vorgehen

Individuelle Honorarvereinbarung

Basierend auf Ihrem Fall erstellen wir ein transparentes Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung und nachvollziehbarer Kostenaufstellung.

1Schriftliche Vereinbarung
2Klare Leistungsbeschreibung
3Transparente Kostenaufstellung

Transparente Abrechnung

Während des gesamten Mandats halten wir Sie über die Kosten informiert. Am Ende erhalten Sie eine detaillierte Abrechnung ohne versteckte Gebühren.

1Regelmäßige Kostenübersichten
2Detaillierte Endabrechnung
3Keine versteckten Gebühren

Ihre Vorteile

Bei Ritschel & Keller steht Kostentransparenz an erster Stelle. Diese Vorteile genießen Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns:

Kostentransparenz garantiert

  • Keine versteckten Kosten

    Alle Gebühren werden vorab transparent kommuniziert

  • Schriftliche Vereinbarung

    Jedes Honorar wird vertraglich fixiert

  • Volle Kostenkontrolle

    Sie behalten stets den Überblick über alle Ausgaben

  • Transparente Kommunikation

    Regelmäßige Updates

Gerichtskosten und Auslagen

Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, fallen neben dem Anwaltshonorar in der Regel auch Gerichtskosten und Auslagen an. Gerichtskosten sind die Gebühren für die Inanspruchnahme der Gerichte.

Auslagen sind zusätzliche Kosten, die während der Bearbeitung entstehen, wie zum Beispiel Reisekosten, Kosten für Sachverständige oder Kopierkosten. Diese Kosten werden in der Regel vom Mandanten getragen und kommen zu den Anwaltshonoraren hinzu.

Erfolgshonorar

Eine besondere Form der Honorarvereinbarung ist das Erfolgshonorar. Bei dieser Vereinbarung erhält der Anwalt ein höheres Honorar bei Erfolg und ein geringeres oder kein Honorar bei Misserfolg.

Häufige Fragen zum Honorar

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Honoraren und Kosten.

Bei Ritschel & Keller ist die Erstberatung grundsätzlich kostenlos. Wir nehmen uns Zeit, Ihren Fall zu analysieren und Ihnen eine erste Einschätzung zu geben – ohne Verpflichtungen.
Die Anwaltsgebühren setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: dem Streitwert (wirtschaftlicher Wert des Streitgegenstands), dem Arbeitsaufwand und der Art der Tätigkeit. Die genaue Berechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
Ja, Kostentransparenz ist uns wichtig. Nach der Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Kostenschätzung oder ein Festpreisangebot. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten ganz oder teilweise – besonders bei Anlagebetrug oder Verbraucherschutz-Fällen. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Fall von der Versicherung gedeckt ist und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Gerichtskosten fallen nur an, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Bei einer außergerichtlichen Einigung – die wir in vielen Fällen erreichen – entstehen keine Gerichtskosten. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich ebenfalls nach dem Streitwert.

Fragen zu unseren Kosten?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Unsere Rechtsanwälte besprechen Ihren Fall und informieren Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.

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