AuA24 AG Schadensersatz – Geld zurück nach Insolvenz?
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Kostenlose ErstberatungNach der Insolvenz der AuA24 AG stellt sich für viele Anleger die Frage, ob sie ihr investiertes Geld noch zurückfordern können. In zahlreichen Fällen wurden Aktien der Gesellschaft zu hohen Preisen verkauft, obwohl der Nennwert der Aktien nur einen Bruchteil davon betrug. Viele Anleger haben die Beteiligung auf Empfehlung eines Vermittlers oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs erworben.
Im Zusammenhang mit der AuA24 AG Insolvenz sollte daher geprüft werden, ob neben der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren auch Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte bestehen. Je nach Einzelfall kommen Ansprüche gegen Anlageberater, Vermittler, Vertriebsunternehmen oder Verantwortliche der Gesellschaft in Betracht.
Gerade bei Kapitalanlagen ist es nicht ungewöhnlich, dass neben der Gesellschaft selbst auch andere Personen haften können. Deshalb kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein, auch wenn bereits ein Insolvenzverfahren läuft.
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Schadensersatz bei fehlerhafter Kapitalanlage
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann insbesondere dann bestehen, wenn Anleger beim Erwerb der Aktien nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wurden oder wenn die Anlage falsch dargestellt wurde. Wer eine Kapitalanlage empfiehlt oder vermittelt, ist verpflichtet, den Anleger vollständig und richtig zu informieren. Dazu gehört insbesondere die Aufklärung über mögliche Verluste, über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens sowie über die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung.
Gerade bei nicht börsennotierten Aktien bestehen erhöhte Risiken, über die Anleger aufgeklärt werden müssen. Wird eine solche Beteiligung als sichere oder besonders rentable Anlage dargestellt, kann dies eine Pflichtverletzung darstellen. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, der darauf gerichtet ist, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Anlage niemals erworben.
Ein solcher Anspruch kann sich sowohl gegen den Berater als auch gegen weitere Beteiligte richten, wenn diese am Vertrieb der Kapitalanlage mitgewirkt haben.
AuA24 AG und Vertrieb über Dritte
Nach den vorliegenden Informationen wurden Aktien der AuA24 AG teilweise über Dritte angeboten. In diesem Zusammenhang wurde öffentlich darauf hingewiesen, dass der Verdacht besteht, dass Aktien ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten worden sein könnten.
Wenn eine Kapitalanlage ohne den gesetzlich erforderlichen Prospekt angeboten wird, können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben. Anleger müssen in einem solchen Fall über die Risiken und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens umfassend informiert werden. Fehlt eine solche Information, kann dies eine Haftung begründen.
Auch Vermittler oder Berater dürfen eine Kapitalanlage nicht ungeprüft weiterempfehlen. Sie müssen sich vergewissern, dass die Anlage rechtlich zulässig ist und dass der Anleger über alle wesentlichen Risiken aufgeklärt wird.
Schadensersatz trotz AuA24 AG Insolvenz möglich
Viele Anleger gehen davon aus, dass mit der Insolvenz der Gesellschaft keine Ansprüche mehr bestehen. Das ist jedoch nicht zwingend richtig. Zwar müssen Forderungen gegen die Gesellschaft grundsätzlich im Insolvenzverfahren angemeldet werden, jedoch können daneben Ansprüche gegen weitere Beteiligte bestehen.
Neben der Gesellschaft selbst kommen insbesondere Ansprüche in Betracht gegen:
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Anlageberater
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Vermittler
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Vertriebsunternehmen
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Vorstände oder Verantwortliche der Gesellschaft
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Hintermänner des Vertriebs
Gerade wenn die Beteiligung aktiv empfohlen wurde oder der Anleger den Eindruck hatte, es handele sich um eine geprüfte oder sichere Anlage, kann eine Haftung bestehen.
Da Insolvenzverfahren häufig nur zu geringen Auszahlungen führen, kann die Prüfung solcher Ansprüche für Anleger besonders wichtig sein.
Wann Anleger Schadensersatz verlangen können
Ein Schadensersatzanspruch kann insbesondere dann bestehen, wenn Risiken der Anlage nicht ausreichend erklärt wurden, die Beteiligung als sicher dargestellt wurde, Provisionen verschwiegen wurden, der Anleger zu einer schnellen Entscheidung gedrängt wurde, Unterlagen unvollständig waren oder ein Prospekt fehlte beziehungsweise nicht übergeben wurde.
Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind vor allem die Vertragsunterlagen, die Beratungssituation und der Ablauf des Erwerbs.
AuA24 AG Schadensersatz – Ansprüche jetzt prüfen lassen
Anleger, die Aktien der AuA24 AG erworben haben, sollten ihre Unterlagen prüfen lassen. Auch nach der Insolvenz kann es möglich sein, Schadensersatz gegen andere Beteiligte geltend zu machen.
Unsere Kanzlei prüft derzeit Fälle im Zusammenhang mit der AuA24 AG, insbesondere beim Erwerb von Aktien der AuA24 AG, beim Vertrieb über Vermittler oder Vertriebsfirmen, bei möglicher Haftung von Anlageberatern sowie bei Schadensersatzansprüchen neben dem Insolvenzverfahren.
Für eine erste Einschätzung sind in der Regel Kaufverträge, Zahlungsnachweise, Beratungsunterlagen oder sonstiger Schriftverkehr hilfreich. Nach Durchsicht der Unterlagen kann geprüft werden, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche bestehen.
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