Vermoegensvermittler.com – Auszahlungsprobleme
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Kostenlose ErstberatungWarnung vor der betrügerischen Festgeldplattform "Vermoegensvermittler"
Die Kanzlei Ritschel & Keller beobachtet zunehmende Fälle von Anlagebetrug im Bereich vermeintlich sicherer Festgeldangebote. Zuletzt sind uns mehrere Mandate im Zusammenhang mit der Plattform vermoegensvermittler.com gemeldet worden. Dort wird mit angeblich attraktiven Festgeldzinsen geworben und zugleich vorgegeben, auf den Namen des Anlegers ein Festgeldkonto bei einer seriösen Bank zu eröffnen. Nach unseren Erkenntnissen ist das jedoch nicht der Fall. Täter nutzen die Praxis mancher Banken, bei Einzahlungen vorrangig die IBAN zu prüfen, ohne den Begünstigten systematisch mit dem angegebenen Kontoinhaber abzugleichen. Dadurch gelangt Geld an Konten, die nicht im Eigentum der Anleger stehen.
Update: Jetzt warnt auch die BaFin offiziell vor Vermoegensvermittler.com! Hier geht es zu der Warnmeldung der BaFin.
Merkmale seriöser Online-Plattformen für Finanzdienstleistungen
- Transparente Angaben zu Anbieter, Firmensitz und Verantwortlichen sowie ein vollständiges Impressum und Geschäftsbedingungen.
- Nachweisbare Regulierung durch eine Finanzaufsichtsbehörde. Seriöse Anbieter informieren klar über die zuständige Behörde und die jeweilige Registrierung. Mehr dazu finden Sie bei unserer Seite zur Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden.
- Dokumentierte Anlageverträge, individuelle Kontozugänge beim Bankenpartner und regelmässige, nachvollziehbare Kontoauszüge.
- Sichere Kommunikationswege, vollständige Identitätsprüfung (KYC) und nachvollziehbare Zahlungswege, die auf Konten des Unternehmens oder klar benannter Partnerbanken führen.
- Gute Auffindbarkeit von Informationen über Renditen, Gebühren und Auszahlungen. Siehe auch unsere Hinweise zu Renditeangaben und zur Auszahlungspraxis bei Plattformen.
Typische Warnsignale für Anlagebetrug
- Ungewöhnlich hohe Renditeversprechen bei gleichzeitig geringer Transparenz.
- Aufforderung, Gelder an Drittkonten oder unbekannte IBANs zu überweisen.
- Fehlende oder unvollständige regulatorische Informationen.
- Druck durch aggressive Verkaufstaktiken oder begrenzte Angebotsfristen. Mehr zu solchen Methoden finden Sie unter Aggressive Verkaufstaktiken.
- Keine direkte Einsicht in ein Konto bei der angeblichen Partnerbank trotz mehrfacher Zusagen.
- Fehlende Impressumsangaben oder widersprüchliche Unternehmensdaten.
Wie sich Verbraucher schützen können
Grundsätzlich sollten Anleger skeptisch sein bei Versprechen, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Prüfen Sie regulatorische Nachweise, recherchieren Sie unabhängige Bewertungen und fordern Sie schriftliche Verträge sowie die direkte Bankverbindung, die auf den eigenen Namen lautet. Eine aktuelle Liste bekannter und verdächtiger Dienstleister finden Sie auf unserer Broker-Warnliste.
Zur Einordnung und zur Einholung offizieller Informationen können Hinweise der nationalen Aufsichtsbehörden nützlich sein. Beispielsweise veröffentlichen BaFin-Warnungen zu Anlagebetrug und andere Behörden ähnliche Hinweise. Weitere internationale Stellen sind die FCA und die SEC.
Unser Rat bei bereits getätigten Einzahlungen
Die Kanzlei Ritschel & Keller verfügt über Erfahrung mit Fällen, in denen Anleger Geld über Plattformen wie vermoegensvermittler.com überwiesen haben und anschließend keinen Zugriff mehr auf ihr vermeintliches Festgeldkonto erhielten. Wenn Sie betroffen sind und eine Rückforderung prüfen möchten, raten wir Ihnen, sich an die Kanzlei Ritschel & Keller zu wenden. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der wir die Erfolgsaussichten einer Rückforderung und mögliche rechtliche Optionen besprechen. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular unter Kontakt Ritschel & Keller oder informieren Sie sich vorab in unserem Bereich zu Anlagebetrug.
Weitere Informationen zu unseren Rechtsanwälten finden Sie auf der Seite Ritschel & Keller Rechtsanwälte. Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag allgemeine Hinweise enthält und eine individuelle rechtliche Prüfung durch unsere Kanzlei nicht ersetzt.
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