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4 Min. Lesezeit

Trendwave Trading Seriös? Test und Erfahrungen

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Trendwave Trading: Klare Warnung vor dem Anbieter

Trendwave Trading (trendwavetrading-ltd.com) ist aus unserer Sicht ein betrügerischer Online-Broker. Diese Einschätzung stützt sich auf eine Kombination aus offizieller Warnung, technischen Indikatoren und Berichten von Betroffenen. Wer mit diesem Angebot in Kontakt kommt, sollte erhöhte Vorsicht walten lassen.

Warum wir vor Trendwave Trading warnen

  • Die französische Finanzaufsicht AMF führt die Domain trendwavetrading-ltd.com auf ihrer Blacklist und weist darauf hin, dass der Anbieter für bestimmte Finanzdienstleistungen in Frankreich nicht autorisiert ist. Sie finden die Meldung hier: AMF Warnmeldung zu Trendwave Trading.
  • Technische Prüfpunkte zeigen typische Risikomerkmale: junge Domain (registriert 31.03.2025) und WHOIS-Daten sind verborgen. Solche Merkmale treten häufig bei betrügerischen Angeboten auf.
  • Mindestens ein öffentlicher Anlegerbericht beschreibt den Ablauf: anfängliche kleine Auszahlung zur Vertrauensbildung, später Kontosperre und Forderung nach sogenannten processing fees vor einer Auszahlung.

Ergebnisse der Detailprüfung

  • Website-Angaben: Die Seiten von Trendwave Trading nennen Telefonnummern, E-Mail-Adressen und zwei Adressen in London/Colchester sowie den Namen eines CEO-Mitarbeiters.
  • Companies House: Es existiert ein Eintrag zu TRENDWAVE TRADING LIMITED, Company number 10792712, mit einem Director namens Murray Campbell Gunn. Ein Firmenregistereintrag belegt die Existenz einer juristischen Person, nicht aber eine Finanzdienstleistungs-Lizenz.
  • AGB-Inkonsistenz: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen innerhalb der PDF auf eine andere Domain (trendwave-trading.com). Solche Inkonsistenzen sind ein typisches Warnzeichen.

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Konkrete Hinweise aus Nutzerberichten

Ein Review auf Trustpilot berichtet von typischen Ablaufmustern, die immer wieder bei betrügerischen Plattformen auftauchen:

  • Lockangebote mit hohen Renditeversprechen, zum Beispiel "20% returns" (Zitat aus Nutzerbericht).
  • Anfängliche kleine Auszahlung zur Schaffung von Vertrauen.
  • Danach Kontosperre oder Einschränkung, verbunden mit Forderungen nach zusätzlichen Gebühren vor einer weiteren Auszahlung.

Solche Einzelerfahrungen sind nicht automatisch beweisend für jeden Einzelfall. Sie sind aber verwertbar als Indikator für ein wiederkehrendes Muster, das in Kombination mit der AMF-Warnung alarmierend ist.

Was das Firmenbild aussagt

  • Die Seite nennt eine UK-Gesellschaft und konkret einen Director. Das verleiht zunächst den Anschein, es handele sich um einen regulierten Anbieter.
  • Wichtig ist: Ein Eintrag bei Companies House ist kein Nachweis einer Finanzmarkt-Zulassung. Regulierung erfordert eine Lizenz der zuständigen Aufsichtsbehörde, die wir für dieses Angebot nicht verifizieren konnten.
  • Die AMF hat hingegen explizit die Nichtautorisation festgestellt. Das bleibt ein zentrales, belastbares Indiz.

Woran man unseriöse Broker typischerweise erkennt

  • Unrealistische Renditeversprechen ohne nachvollziehbare Strategie.
  • Vorauszahlungen oder zusätzliche Gebühren vor Auszahlung, oft als "processing fees" bezeichnet.
  • Inkonsistente Domains, versteckte WHOIS-Daten, junge Registrierungen.
  • Fehlender oder nicht verifizierbarer Lizenznachweis, trotz Angabe einer Firmenadresse.
  • Dringlicher Kontakt, Druck zur schnellen Einzahlung, Aversion gegen unabhängige Beratung.

Kurz zur Einordnung: Cybercrime im Kontext von Online-Brokern

Cyberkriminelle arbeiten oft mit arbeitsteiligen Strukturen. Typische Elemente:

  • Professionell aufgemachte Websites zur Vertrauensbildung.
  • Social Engineering, um Anleger zur Einzahlung zu bewegen.
  • Netzwerke von Zahlungskanälen und Drittparteien, die Geldflüsse verschleiern.

Das Delikt ist damit nicht nur ein Einzelfallbetrug, sondern Teil eines komplexen kriminellen Geschäftsmodells. Opfer berichten häufig von langen Kommunikationsketten und erschwerten Rückholoptionen.

Rechtliche Bewertung und praktische Hinweise

Aus rechtlicher Sicht ist die AMF-Warnung ein gewichtiger Faktor. Auch wenn eine Gesellschaftsform in einem Firmenregister vorliegt, ersetzt das nicht die Erteilung einer Finanzdienstleistungs-Lizenz durch eine zuständige Aufsicht. Die Kombination aus Blacklist-Eintrag, technischen Risiken und Nutzerberichten begründet für uns die Annahme eines betrügerischen Geschäftsmodells.

Wenn Sie weitere Informationen zu rechtlichen Schritten wünschen, bieten wir als Kanzlei eine kostenlose Erstberatung an und können bei der Beweissicherung unterstützen. Beispielangebote, die wir bereitstellen:

  • Erstellung einer Checkliste für Screenshots und Dokumente.
  • Extraktion relevanter AGB-Klauseln zu Auszahlung, KYC und Gebühren.
  • Tabellarische Zusammenstellung von Website-Angaben, Firmenregisterdaten und behördlichen Warnhinweisen.

Unsere Detailseiten bieten weiterführende Informationen:

Fazit und Kontaktangebot

Fazit: Trendwave Trading (trendwavetrading-ltd.com) wird von der AMF als nicht autorisiert eingestuft. Weitere Indikatoren aus technischen Prüfungen und Nutzerberichten unterstützen die Einschätzung, dass das Angebot betrügerisch sein dürfte.

Wenn Sie betroffen sind oder konkrete Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Für eine schnelle Erstbewertung nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Unsere Anwälte für Finanz- und Internetbetrug stehen bereit, um vorhandene Unterlagen zu sichten und die nächsten rechtlichen Optionen zu prüfen. Weiterführende Informationen und unsere Beratung finden Sie hier: Ritschel & Keller Kontakt, Broker Warnliste, Unsere Anwälte.

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