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TradesVoyage – Warnung für Investoren

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TradesVoyage (tradesvoyage.net / tradesvoyage.com): Warnsignale, typische Masche im Cybertrading & was Betroffene jetzt tun sollten

Immer mehr Anleger berichten von problematischen Erfahrungen mit Online-Trading-Plattformen, bei denen Einzahlungen problemlos funktionieren – Auszahlungen jedoch plötzlich „haken“, an Bedingungen geknüpft werden oder am Ende ganz ausbleiben. In diesem Beitrag beleuchten wir die Plattform TradesVoyage (Domains: tradesvoyage.net und tradesvoyage.com) und zeigen konkrete Indizien auf, die aus anwaltlicher Sicht zu besonderer Vorsicht Anlass geben.

Wichtig: Dieser Artikel dient der Aufklärung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Betrug vorliegt, muss anhand der Unterlagen, Zahlungswege und Kommunikationsverläufe geprüft werden.

Sind Sie betroffen? Jetzt kostenlose Ersteinschätzung – Rufen Sie uns an unter 089 24412807 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected] - oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.

1) Worum geht es bei TradesVoyage?

TradesVoyage tritt online als Plattform auf, über die (je nach Darstellung) Trading bzw. Investments abgewickelt werden sollen. Für Betroffene ist entscheidend: Bei seriösen Anbietern sind Identität, Regulierung, Kontakt- und Beschwerdewege transparent und überprüfbar. Genau hier häufen sich bei zweifelhaften Plattformen regelmäßig Unstimmigkeiten.

Die beiden bekannten Domains

  • tradesvoyage.net
  • tradesvoyage.com

Mehrere Domains für „dieselbe“ Marke sind nicht automatisch unseriös – in der Praxis kann es jedoch ein Baustein in Konstruktionen sein, bei denen Betreiber rasch Domain, Erscheinungsbild oder Ansprechpartner wechseln.

2) Warnsignale, die bei TradesVoyage auffallen

Nach unserer Erfahrung mit Fällen aus dem Bereich Anlagebetrug / Cybertrading sind es selten einzelne Punkte, sondern das Gesamtbild, das kritisch ist. Bei TradesVoyage lassen sich mehrere potenziell risikorelevante Indizien benennen:

2.1 Unklare bzw. nicht „klassische“ Aufsicht/Regulierung (Stichwort „ETE“)

Auf Webseiten/Materialien zu TradesVoyage findet sich der Hinweis, man sei „authorised and regulated“ durch eine Stelle namens ETE (mit einer Nummer „CN1270448“). Für Anleger ist entscheidend:

  • In Europa und UK sind für Finanzdienstleistungen typischerweise staatliche/behördliche Aufsichten relevant (z.B. BaFin in Deutschland, FCA im Vereinigten Königreich).
  • Bei „Regulierungs“-Behauptungen sollte immer geprüft werden, ob es sich um eine amtliche Aufsicht handelt – oder um ein privates Register/Label ohne hoheitliche Kontrolle.

Auffällig ist zudem eine Nummern-Überschneidung: In einer öffentlichen Liste von „ETE Confirmed Firms“ taucht die Nummer ETE CN1270448 zugleich bei TRADES VOYAGE UK und bei PHILLIPCAPITAL UK LTD auf. Solche Dopplungen sind zumindest erklärungsbedürftig und sollten Anleger sehr ernst nehmen.

2.2 Risiko „Cloned Firm“ / Identitätsmissbrauch (allgemeines Muster)

Gerade bei problematischen Trading-Konstrukten kommt es häufig vor, dass Daten real existierender Firmen „angelehnt“ oder kopiert werden (z.B. Name, Adresse, Registrierungsnummern), um Vertrauen zu erzeugen. Die britische Finanzaufsicht warnt auf ihrem Register bei Firmenprofilen auch vor dem Phänomen „cloned firm“ (Klon-Firma) – also der missbräuchlichen Verwendung echter Firmendaten durch Betrüger.

2.3 Typische Druck- und Kontaktmuster: WhatsApp/Telegram, ausländische Nummern, „Betreuer“

Ein weiteres Warnsignal ist, wie Anleger kontaktiert und „betreut“ werden. In einer öffentlich zugänglichen Darstellung zu tradesvoyage.com wird beschrieben, dass der Erstkontakt häufig über Messenger wie WhatsApp oder Telegram erfolgt und anschließend Telefonate mit ausländischer Vorwahl folgen. Genau diese Muster sind aus der Praxis im Cybertrading-Betrug sehr bekannt.

2.4 Auszahlungsprobleme und „Gebühren/Steuern zum Freischalten“

Eines der deutlichsten Alarmsignale im Cybertrading ist das Stadium, in dem Auszahlungen nicht erfolgen – und stattdessen weitere Zahlungen gefordert werden, z.B. „Steuern“, „Provisionen“, „Verifizierungskosten“ oder „Freischaltgebühren“. In der oben genannten Darstellung wird geschildert, dass nach einer Auszahlungsanforderung plötzlich „taxes“ verlangt werden, um angeblich blockierte Gelder „freizuschalten“ – ein Klassiker.

2.5 Unklare Verantwortliche, wechselnde Webpräsenzen, schwer erreichbarer Support

Viele Betroffene berichten branchenweit (nicht nur plattformbezogen) von:

  • fehlenden, unvollständigen oder schwer verifizierbaren Betreiberangaben,
  • wechselnden Domains/Markenauftritten,
  • Support, der bei Auszahlungen „verschwindet“ oder nur vertröstet.

Genau deshalb gilt: Dokumentieren Sie früh (Screenshots, Chatverläufe, E-Mails, Wallet-Transaktionen, Bankbelege), denn später sind Plattformen nicht selten offline oder reagieren nicht mehr.

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3) „TradesVoyage Erfahrungen“: Was berichten andere Anleger?

Öffentlich finden sich Warnbeiträge, in denen von zahlreichen Meldungen Geschädigter gesprochen wird. Ein Beispiel: In einem englischsprachigen Beitrag zu tradesvoyage.com heißt es, man erhalte „numerous reports“ von Personen, die angaben, „defrauded“ worden zu sein, und es werde zur Vorsicht geraten.

“We are receiving numerous reports from people who report that they have been defrauded …”
(öffentliche Darstellung zu tradesvoyage.com)

Ebenso wird dort als typischer Ablauf beschrieben, dass „Broker“ nach Auszahlungswunsch nicht mehr erreichbar seien – oder dass vor Auszahlung erst zusätzliche Zahlungen gefordert würden. Solche Schilderungen decken sich mit einem bekannten Muster: „Gewinne“ werden angezeigt, Auszahlungen werden verzögert, dann werden weitere Einzahlungen verlangt.

Hinweis: Öffentliche Berichte sind kein gerichtsfester Beweis für jeden Einzelfall – sie sind jedoch ein wichtiges Signal, das eine anwaltliche Plausibilitäts- und Spurprüfung nahelegt.

4) Cybertrading als Deliktsphänomen: So funktioniert die Masche häufig

Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzstellen warnen seit Jahren vor betrügerischen Online-Trading-Plattformen. Das Grundprinzip ist oft ähnlich:

  • Anbahnung über Social Media, Messenger, Telefon („Account Manager“, „Senior Broker“).
  • Vertrauensaufbau durch scheinbar kompetente Betreuung, Charts, „Erfolgsgeschichten“.
  • Einzahlung per Kreditkarte, Überweisung oder – häufig – Krypto (Wallet-Transfers).
  • Schein-Gewinne im Dashboard, die zum Nachschießen motivieren.
  • Auszahlungsblockade: „Compliance“, „Steuer“, „Verifizierung“, „Liquiditätsgebühr“ – erst zahlen, dann Auszahlung.
  • Abbruch / Kontaktabbruch, Plattform offline oder Support unerreichbar.

Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden betonen insbesondere, dass bei solchen Plattformen oft mit Traumrenditen gelockt wird und Betroffene schnell zu weiteren Zahlungen gedrängt werden. Wer einmal gezahlt hat, wird nicht selten in eine Eskalationsspirale gezogen („Nur noch diese Gebühr, dann kommt die Auszahlung“).

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5) Was tun, wenn Sie bei TradesVoyage investiert haben?

Wenn Sie bei TradesVoyage (tradesvoyage.net / tradesvoyage.com) Geld eingezahlt haben und nun Probleme bei der Auszahlung haben – oder weitere Zahlungen verlangt werden –, sollten Sie strukturiert vorgehen:

Sofortmaßnahmen (praxisnah)

  • Keine weiteren Zahlungen leisten (keine „Steuern“, „Freischaltungen“, „Verifizierungskosten“).
  • Beweise sichern: Dashboard-Screenshots, Transaktions-IDs, Wallet-Adressen, Chats, Telefonnummern, E-Mails, Vertragsdokumente.
  • Zahlungswege prüfen:
    • Kreditkarte: ggf. Chargeback / Kartenreklamation prüfen.
    • Überweisung: Empfängerbank, Verwendungszweck, Zwischenkonten dokumentieren.
    • Krypto: Wallet-Flows sichern (TxID, Zieladressen, Exchanges, Zeitpunkte).
  • Kommunikation nur noch schriftlich und beweisbar (E-Mail) – keine Telefonzusagen.

Warum anwaltliche Hilfe die Chancen oft verbessert

Im Cybertrading kommt es häufig darauf an, schnell und koordiniert zu handeln – insbesondere bei:

  • Bank-/Zahlungsdienstleister-Kontakten,
  • der Auswertung von Wallet- und Zahlungsströmen,
  • der rechtlichen Einordnung (Anlagebetrug, Geldwäsche-Anknüpfungspunkte, Schadensersatz),
  • der Vorbereitung von Strafanzeigen/Schadensmeldungen mit belastbarer Dokumentation.

6) Rückforderung investierter Gelder: Kontaktieren Sie Ritschel & Keller

Die auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Ritschel & Keller unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Prüfung und der Rückforderung investierter Gelder im Zusammenhang mit verdächtigen Online-Trading-Konstellationen.

Wenn Sie bei TradesVoyage investiert haben, beraten wir Sie insbesondere zu:

  • Rückforderungsoptionen je nach Zahlungsweg (Karte/Überweisung/Krypto),
  • Beweissicherung und strukturierter Fallaufbereitung,
  • strategischem Vorgehen gegenüber involvierten Zahlungsdienstleistern,
  • strafrechtlichen Schritten und zivilrechtlicher Durchsetzung.

Empfehlung: Warten Sie nicht, bis „nur noch eine letzte Gebühr“ gefordert wird. Je früher die Spur- und Zahlungsanalyse beginnt, desto besser sind in vielen Fällen die Ansatzpunkte für eine Rückholung.

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7) Fazit: TradesVoyage sorgfältig prüfen – Warnsignale ernst nehmen

Bei TradesVoyage ergeben sich mehrere Punkte, die aus Sicht des Anlegerschutzes mindestens eine kritische Prüfung rechtfertigen: Hinweise auf eine untypische „Regulierung“ (ETE), erklärungsbedürftige Nummern-Überschneidungen, öffentlich geschilderte Auszahlungsprobleme und das klassische Muster „Gebühr vor Auszahlung“.

Wenn Sie betroffen sind: Sichern Sie Beweise, stoppen Sie weitere Zahlungen und lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen.

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