Recht24 Erfahrungen – Seriös oder Betrug?
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Kostenlose ErstberatungWichtige Warnung: „Recht24“ / betrugsrecht.de ist unseriös und gefährlich
Kurz und klar
Unsere Bewertung: Der Auftritt unter dem Namen „Recht24“ auf der Website betrugsrecht.de ist kein seriöses Hilfsangebot, sondern weist eindeutige Merkmale eines Recovery Scam auf. Personen, die hier Hilfe suchen, riskieren eine Zweitschädigung nach einem ersten Anlage- oder Internetbetrug.
Warum diese Warnung sofort zu Beginn steht
- Das Angebot richtet sich gezielt an bereits geschädigte Anleger und verspricht schnelle Rückgewinnung von Geldern. Das ist der klassische Ansatz von Recovery Scams.
- Externe Prüfungen nennen konkrete Indizien wie KI-generierte Fotos, widersprüchliche Impressumsangaben und fehlende Nachweise für die behaupteten Erfolge.
- Unsere Kanzlei hat in vergleichbaren Fällen regelmäßig erlebt, wie solche „Hilfe“-Seiten zur erneuten Ausplünderung von Opfern genutzt werden.
Fakten auf einen Blick
| Bezeichnung | Angaben / Befund |
|---|---|
| Name | Recht24 (Auftritt: betrugsrecht.de) |
| Impressum | GSCP Verwaltungs GmbH, Bockenheimer Landstr. 2–4, 60306 Frankfurt a. Main; Geschäftsführer: „Dr. Thomas Weber“; HRB 131017; E-Mail: [email protected] |
| Äußeres Auftreten | Verspricht „15M+ Euro wiedergewonnen“, „89% Erfolgsquote“, Teamfotos wirken laut Prüfungen KI-generiert |
| Externe Bewertungen | Watchlist Internet bezeichnet die Seite als Fake-Kanzlei im Kontext Recovery Scam; Seitcheck verzeichnet Nutzerhinweise zu Identitätsdiebstahl |
| Behördliche Warnungen | Keine spezifische BaFin/FINMA/FMA-Warnung zu diesem Namen in den geprüften Trefferlisten (Stand der Recherche 20.02.2026) |
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Was die Recherche konkret ergeben hat
- Die Website betrugsrecht.de präsentiert sich als Rückgewinnungsdienst mit großen Erfolgsversprechen. Solche öffentlichen Claims sind ohne transparente Nachweise zu misstrauen.
- Watchlist Internet hat betrugsrecht.de explizit als Fake-Kanzlei im Kontext von Recovery Scams eingeordnet. Dies ist eine gewichtige Verbrauchermeldung, die mehrere Indizien nennt, etwa KI-Fotos und fehlende Einträge in Anwaltsverzeichnissen.
- Auf Nutzerplattformen wie Seitcheck finden sich Meldungen, die von Betroffenen berichten, sie seien nach einer ersten Schädigung erneut angegangen worden. Diese Einträge sind Hinweise, keine gerichtsfesten Beweise, sie erhöhen aber die Gefährdungseinschätzung.
- Offizielle Finanzaufsichten (BaFin, FINMA, FMA) konnten in der vorliegenden Recherche keine spezifische Warnmeldung zu Recht24 / betrugsrecht.de liefern. Das bedeutet nicht, dass das Angebot seriös ist; es bedeutet nur, dass keine namentliche Aufsichtsmeldung gefunden wurde.
Offizielle Hinweise der Aufsicht
Für allgemeine Warnungen zu unseriösen Finanzangeboten verweisen wir auf die Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Relevante Hinweise finden Sie in den BaFin-Meldungen zu unerlaubten Angeboten:
BaFin: Warnmeldungen zu unerlaubten Angeboten
Typische Anzeichen für unseriöse Anbieter wie betrugsrecht.de
Was fällt bei sogenannten Recovery- oder Fake-Kanzleien regelmäßig auf? Hier die wichtigsten Merkmale, kurz gefasst.
- Ansprache von bereits Geschädigten: Direkte Ansprache mit Heilsversprechen „wir holen Ihr Geld zurück“
- Unklare oder widersprüchliche Impressumsangaben, nicht nachprüfbare Personen und angebliche Erfolgstatistiken ohne Beleg
- KI-generierte Teamfotos, gesperrte oder privat registrierte Domain-Whois-Daten
- Forderung von Vorauszahlungen oder teuren „Erfolgshonoraren“ ohne schriftlich abgesichertes Mandat
- Mangel an Einträgen in offiziellen Anwaltsverzeichnissen oder in der Standesregistrierung
Kurz zum Phänomen Cybercrime und Recovery Scam
Cybercrime umfasst eine Vielzahl von Straftaten, darunter Anlagebetrug, Phishing und Identitätsdiebstahl. Nach einem Erstbetrug setzen Täter oft Secondary-Scams ein, also Angebote zur „Wiederbeschaffung“ verlorener Gelder. Diese sogenannte Recovery-Scam-Masche nutzt die emotionale und finanzielle Schwäche der Opfer und verspricht schnelle Erfolge gegen hohe Gebühren.
Konkrete Handlungsempfehlungen (allgemein gehalten)
- Prüfen Sie Impressum und Firmenangaben unabhängig, beispielsweise Handelsregisterauszug, BRAK/RAV-Register bei Anwaltsangaben.
- Sammeln Sie Beweismittel: Zahlungsbelege, Chats, E-Mails, Screenshots. Diese Unterlagen helfen später gegenüber Behörden und Anwälten.
- Seien Sie misstrauisch bei jeder Forderung nach Vorkasse. Seriöse Rechtsanwälte legen Mandatsbedingungen schriftlich offen.
- Nutzen Sie etablierte Verbraucherschutz- und Warnplattformen als erste Orientierung.
Unsere Unterstützung
Ritschel & Keller verfügt über langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Anlage- und Internetbetrug. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an und können prüfen, ob und wie eine Wiedergewinnung rechtlich durchsetzbar ist. Für weitergehende Schritte erstellen wir eine prüffähige Belegliste und übernehmen die Kommunikation mit Zahlungsdienstleistern und Ermittlungsbehörden.
- Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung
- Hintergrundinformationen zu Anlagebetrug finden Sie unter Anlagebetrug und Online Broker
- Fragen zur Regulierung beantworten wir hier: Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden
Abschluss
Wenn Sie Unterstützung wünschen, nutzen Sie unser Angebot zur kostenlosen Ersteinschätzung. Unsere Kanzlei kann prüfen, welche Beweise Sie benötigen und welche nächsten rechtlichen Schritte erfolgversprechend sind. Informieren Sie sich gern auch über typische Probleme bei Auszahlungsproblemen unter Auszahlung bei Trading Plattformen oder sehen Sie unsere Broker Warnliste.
Ritschel & Keller, Rechtsanwälte: kompetent, erfahren, kostenbewusst. Weiterführende Informationen zu unseren Anwälten finden Sie hier: Unsere Rechtsanwälte.
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