PERFORMDO CAPITAL GmbH: Wandelanleihe – Risiken für Anleger und mögliche Schadensersatzansprüche
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Kostenlose ErstberatungDie PERFORMDO CAPITAL GmbH wirbt unter der Internetadresse www.performdo.capital für Investitionen in Unternehmen und innovative Geschäftsmodelle. Über eine eigene Unterseite wird auch das Thema Wandelanleihe angesprochen. Das Unternehmen verweist dabei auf langjährige Erfahrung, erhebliche Investitionsvolumina und attraktive Renditen.
Doch welche Risiken bestehen für Anleger, die in eine Wandelanleihe der PERFORMDO CAPITAL GmbH investieren möchten oder bereits investiert haben? Wie belastbar sind die wirtschaftlichen Angaben des Unternehmens? Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Ausgabe solcher Finanzinstrumente? Und können Anleger bei einer fehlerhaften Aufklärung oder Beratung nicht nur gegen die Emittentin, sondern auch gegen die beteiligten Anlagevermittler vorgehen?
Wir haben uns mit dem Geschäftsmodell, den öffentlich zugänglichen Gesellschaftsinformationen und den möglichen rechtlichen Ansprüchen von Anlegern näher beschäftigt.
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PERFORMDO CAPITAL GmbH: Wer steht hinter dem Unternehmen?
Die PERFORMDO CAPITAL GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Bleichestraße 13, 37186 Moringen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel unter der Handelsregisternummer HRB 27121 KI eingetragen. Geschäftsführer ist Daniel Selent.
Interessant ist die gesellschaftsrechtliche Entwicklung des Unternehmens.
Die Gesellschaft wurde erstmals am 19. Juli 2024 unter der Firma FAEROS Beteiligungen GmbH eingetragen. Im November 2025 erfolgte die Umfirmierung in PERFORMDO CAPITAL GmbH. Gleichzeitig wurde der Unternehmensgegenstand grundlegend neu ausgerichtet.
Dieser umfasst nunmehr unter anderem den Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie ausdrücklich die Emission und Platzierung eigener Finanzinstrumente, insbesondere Wandelanleihen, Genussrechte und sonstiger Beteiligungsangebote.
Das eingetragene Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Die vergleichsweise junge Unternehmenshistorie ist deshalb von Bedeutung, weil auf der Internetseite mit umfangreichen Erfahrungen und beträchtlichen wirtschaftlichen Erfolgen geworben wird.
18 Millionen Euro investiert und 25 Prozent Rendite – was steckt hinter den Angaben?
Auf ihrer Internetseite nennt die PERFORMDO CAPITAL GmbH unter anderem folgende Kennzahlen:
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18 Millionen Euro investiertes Kapital
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25 Prozent durchschnittliche Rendite
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25 Jahre Erfahrung
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4 Millionen Euro realisierte Erträge
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Mehr als 150 Mitarbeiter und Partner
Diese Angaben können bei potenziellen Anlegern den Eindruck eines etablierten Unternehmens mit langjähriger Investitionserfahrung und einer erfolgreichen wirtschaftlichen Vergangenheit erwecken.
Allerdings ist zwischen der Unternehmenshistorie der Emittentin und möglichen Erfahrungen der handelnden Personen beziehungsweise des dahinterstehenden Netzwerks zu unterscheiden.
Die Gesellschaft selbst wurde erst 2024 eingetragen und firmiert erst seit November 2025 als PERFORMDO CAPITAL GmbH.
Es stellt sich daher die Frage, auf welche konkreten Investitionen, Gesellschaften und Zeiträume sich die dargestellten Ergebnisse beziehen.
Ebenso ist zu klären, ob die angegebenen Renditen tatsächlich realisiert wurden, welche Verluste gegebenenfalls gegenüberstehen und inwieweit diese Ergebnisse wirtschaftlich der Emittentin zugerechnet werden können.
Die veröffentlichten Kennzahlen sind zunächst Angaben des Unternehmens. Eine unabhängige Bestätigung anhand entsprechend aussagekräftiger Jahresabschlüsse oder geprüfter Ergebnisaufstellungen liegt uns derzeit nicht vor.
Für Anleger ist entscheidend, dass vergangene Investmenterfolge – selbst wenn sie nachgewiesen werden – keine Gewähr dafür bieten, dass eine aktuell angebotene Wandelanleihe vertragsgemäß verzinst und zurückgezahlt werden kann.
Performdo Wandelanleihe: Wie funktioniert diese Kapitalanlage?
Bei einer Wandelanleihe handelt es sich grundsätzlich um ein Finanzinstrument, das Elemente einer Schuldverschreibung mit einem Recht oder einer Verpflichtung zur Umwandlung in eine Unternehmensbeteiligung verbindet.
Anleger stellen dem Emittenten zunächst Kapital zur Verfügung. Abhängig von den konkreten Anleihebedingungen erhalten sie Zinsansprüche und gegebenenfalls einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann oder muss die Anleihe allerdings in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden.
Gerade diese Besonderheit birgt erhebliche Risiken.
Während Anleger bei einer gewöhnlichen Anleihe grundsätzlich eine Geldforderung gegen den Emittenten erwerben, kann die Wandlung dazu führen, dass sie anstelle eines Rückzahlungsanspruchs eine Beteiligung an einem Unternehmen erhalten.
Deren wirtschaftlicher Wert kann erheblich vom ursprünglich investierten Betrag abweichen. Zudem kann es schwierig oder sogar unmöglich sein, die erhaltenen Beteiligungen kurzfristig zu veräußern.
Ob bei der Performdo-Wandelanleihe ein Wandlungsrecht des Anlegers, eine Wandlungspflicht oder ein Wandlungsrecht der Emittentin vorgesehen ist, muss anhand der konkreten Anleihebedingungen überprüft werden.
Die vollständigen Emissionsbedingungen konnten wir im Rahmen unserer bisherigen öffentlichen Recherche noch nicht verifizieren.
Wandelanleihe einer GmbH: Besondere rechtliche Risiken
Besonders sorgfältig zu prüfen ist der Umstand, dass die PERFORMDO CAPITAL GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist.
Die Ausgabe einer Wandelanleihe durch eine GmbH ist nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings unterscheidet sich die rechtliche Umsetzung einer Wandlung in GmbH-Geschäftsanteile erheblich von einer klassischen Aktienanleihe.
Insbesondere gelten für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen und entsprechende Verpflichtungsgeschäfte notarielle Formerfordernisse nach § 15 GmbHG.
Sollen im Zuge der Wandlung neue Geschäftsanteile geschaffen werden, sind außerdem die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Kapitalerhöhung zu beachten.
Für Anleger stellt sich deshalb die Frage, wie die versprochene Wandlung konkret durchgeführt werden soll und ob ein entsprechender Anspruch rechtlich durchsetzbar ausgestaltet wurde.
Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus, ob sich die Wandlung auf Anteile an der Emittentin selbst oder auf Beteiligungen an anderen Gesellschaften bezieht.
Fehlen hierzu eindeutige und rechtlich tragfähige Regelungen, können sich erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts und der Durchsetzbarkeit der erworbenen Ansprüche ergeben.
Performdo Capital: Besteht eine Prospektpflicht?
Ein weiterer wesentlicher Prüfungspunkt betrifft die kapitalmarktrechtlichen Anforderungen an das Angebot der Wandelanleihe.
Öffentliche Angebote von Wertpapieren unterliegen grundsätzlich der europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129.
Seit der Änderung durch den europäischen Listing Act gelten teilweise neue Prospektausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können öffentliche Wertpapierangebote mit einem Gesamtgegenwert von weniger als zwölf Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von der Pflicht zur Veröffentlichung eines vollständigen Wertpapierprospekts ausgenommen sein.
Dies bedeutet allerdings keineswegs, dass entsprechende Finanzinstrumente ohne weitere regulatorische Anforderungen vertrieben werden dürfen.
Insbesondere kann nach § 4 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) die Verpflichtung bestehen, ein Wertpapier-Informationsblatt zu erstellen, bei der BaFin zu hinterlegen und nach Gestattung zu veröffentlichen.
Dieses muss insbesondere Angaben zum Emittenten, zu den wesentlichen Anleihebedingungen, zum Emissionsvolumen, zur Mittelverwendung und zu den Risiken der Kapitalanlage enthalten.
Auch andere gesetzliche Ausnahmen können einschlägig sein.
Ob die konkrete Performdo-Wandelanleihe prospektpflichtig ist oder ein Wertpapier-Informationsblatt benötigt, hängt insbesondere von der rechtlichen Ausgestaltung, dem Emissionsvolumen und dem angesprochenen Anlegerkreis ab.
Aus der bislang fehlenden Möglichkeit, entsprechende Emissionsunterlagen eindeutig zuzuordnen, lässt sich noch kein Verstoß gegen die Prospektpflicht ableiten.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass eine gesetzlich erforderliche Veröffentlichung unterblieben ist oder wesentliche Angaben unrichtig beziehungsweise unvollständig sind, können sich daraus Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche ergeben.
Hier kommen insbesondere die spezialgesetzlichen Haftungsregelungen der §§ 9 ff., 14 und 15 WpPG in Betracht.
BaFin-Prüfung bedeutet keine Sicherheit der Kapitalanlage
Anleger sollten zudem wissen, dass selbst ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt keine staatliche Garantie für die Sicherheit oder Rentabilität einer Kapitalanlage darstellt.
Die BaFin prüft einen Wertpapierprospekt grundsätzlich auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit, nicht jedoch auf die wirtschaftliche Richtigkeit sämtlicher Angaben oder die Zahlungsfähigkeit des Emittenten.
Auch eine ordnungsgemäße Emission kann daher mit erheblichen Verlustrisiken verbunden sein.
Insbesondere sind Anleiheforderungen grundsätzlich nicht mit durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützten Bankguthaben gleichzusetzen.
Je nach Ausgestaltung der Wandelanleihe können Anleger bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Emittenten erhebliche Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.
PERFORMDO GmbH und CONCEDUS GmbH: Welche Rolle spielt das Haftungsdach?
Im Zusammenhang mit Performdo ist außerdem zwischen der PERFORMDO CAPITAL GmbH und der rechtlich eigenständigen Performdo GmbH zu unterscheiden.
Die Performdo GmbH betreibt unter www.performdo.de eine Investmentplattform.
Auf dieser Internetseite erklärt das Unternehmen, als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) tätig zu sein. Die Anlagevermittlung erfolge demnach ausschließlich auf Rechnung und unter Haftung der CONCEDUS GmbH.
Auch auf der Internetseite der CONCEDUS GmbH wird Performdo als angeschlossene Investmentplattform genannt.
Diese Konstellation ist für die rechtliche Beurteilung möglicher Anlegeransprüche besonders interessant.
Denn gemäß § 3 Abs. 2 WpIG wird die Tätigkeit eines ordnungsgemäß angebundenen vertraglich gebundenen Vermittlers dem haftenden Wertpapierinstitut zugerechnet.
Darüber hinaus ergeben sich aus § 28 WpIG besondere Pflichten für die Auswahl und Überwachung vertraglich gebundener Vermittler.
Allerdings muss zunächst geklärt werden, ob und in welcher konkreten Funktion die Performdo GmbH tatsächlich am Vertrieb der Wandelanleihe der PERFORMDO CAPITAL GmbH beteiligt ist.
Die allgemeine Verbindung zwischen Performdo und Concedus genügt für sich genommen noch nicht, um eine Haftung von Concedus für die konkrete Wandelanleihe anzunehmen.
Vermittlerhaftung: Können Anleger auch den Anlagevermittler auf Schadensersatz in Anspruch nehmen?
Neben möglichen Ansprüchen gegen die PERFORMDO CAPITAL GmbH kann insbesondere eine Haftung der an der Vermittlung beteiligten Personen und Unternehmen in Betracht kommen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treffen Anlagevermittler und Anlageberater unterschiedliche, teilweise weitreichende Aufklärungs- und Prüfungspflichten.
Ein Anlagevermittler muss die von ihm vermittelten Informationen im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung grundsätzlich auf ihre Plausibilität überprüfen. Dazu gehört insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Anlagekonzept und den erkennbaren wirtschaftlichen Risiken.
Ein Anlageberater hat darüber hinaus eine anleger- und objektgerechte Beratung zu gewährleisten. Er muss insbesondere berücksichtigen, ob die empfohlene Kapitalanlage zu den Anlagezielen, finanziellen Verhältnissen, Erfahrungen und zur Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers passt.
Werden wesentliche Risiken verschwiegen, unzutreffende Angaben zur wirtschaftlichen Sicherheit gemacht oder unrealistische Renditeerwartungen vermittelt, können Schadensersatzansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 und 241 Abs. 2 BGB entstehen.
Im regulierten Wertpapiervertrieb sind zudem die Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, insbesondere §§ 63 und 64 WpHG, zu berücksichtigen. Deren Verletzung kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch für die zivilrechtliche Haftung Bedeutung gewinnen.
Eine besondere Rolle können im Zusammenhang mit der Performdo-Wandelanleihe daher die folgenden Fragen spielen:
Wurden Anleger über ein mögliches Totalverlustrisiko ausreichend aufgeklärt? Wurde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Emittentin zutreffend dargestellt? Sind die Auswirkungen einer möglichen Wandlung verständlich erläutert worden? Wurde die Kapitalanlage als besonders sicher oder zur Altersvorsorge geeignet dargestellt? Und wurden etwaige Interessenkonflikte sowie Vertriebsvergütungen ordnungsgemäß offengelegt?
Von erheblicher Bedeutung wäre außerdem, ob die öffentlich beworbenen Unternehmenskennzahlen im Rahmen der Vermittlung ungeprüft als Beleg einer besonders erfolgreichen Geschäftstätigkeit herangezogen wurden.
Sollten entsprechende Pflichtverletzungen vorliegen und für die Anlageentscheidung ursächlich gewesen sein, können Anleger unter Umständen verlangen, wirtschaftlich so gestellt zu werden, als hätten sie die Kapitalanlage nicht abgeschlossen.
Dies kann auf die Erstattung des investierten Kapitals, gegebenenfalls abzüglich erhaltener Zahlungen und Zug um Zug gegen Übertragung der erworbenen Rechte, hinauslaufen.
Haftet auch die CONCEDUS GmbH für mögliche Beratungsfehler?
Besonders interessant ist die Frage einer möglichen Haftung des Haftungsdachs.
Erfolgte die Vermittlung der konkreten Wandelanleihe tatsächlich durch einen vertraglich gebundenen Vermittler im Namen, auf Rechnung und unter Haftung der CONCEDUS GmbH, kann auch eine Verantwortlichkeit des haftenden Wertpapierinstituts zu prüfen sein.
Die Tätigkeit eines solchen Vermittlers wird dem haftenden Institut aufsichtsrechtlich zugerechnet. Hinzu kommen die Pflichten zur Organisation, Kontrolle und Überwachung des Vertriebs.
Eine zivilrechtliche Haftung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn im Rahmen einer dem Institut zuzurechnenden Wertpapierdienstleistung vertragliche Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt wurden.
Für Anleger kann die Inanspruchnahme eines weiteren haftenden Unternehmens von erheblicher Bedeutung sein, insbesondere wenn die Emittentin selbst wirtschaftliche Schwierigkeiten erleiden sollte.
Ob entsprechende Ansprüche gegen die CONCEDUS GmbH bestehen, lässt sich allerdings nicht allein aus der allgemeinen Geschäftsbeziehung zwischen Performdo und Concedus herleiten. Erforderlich ist vielmehr die Prüfung des konkreten Vermittlungsvorgangs, der Vertragsunterlagen und der jeweiligen Verantwortlichkeiten.
Können Anleger ihre Performdo-Wandelanleihe kündigen und ihr Geld zurückfordern?
Ein jederzeitiges Kündigungs- oder Rückzahlungsrecht besteht bei einer Wandelanleihe nicht automatisch.
Entscheidend sind zunächst die vereinbarten Laufzeiten, Kündigungsregelungen sowie mögliche vertragliche oder gesetzliche Sonderrechte.
Unabhängig davon können Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche entstehen, wenn die Anlage aufgrund fehlerhafter Informationen oder einer pflichtwidrigen Beratung erworben wurde.
Auch fehlerhafte oder fehlende gesetzlich vorgeschriebene Kapitalmarktinformationen können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen entsprechende Ansprüche begründen.
Möglich ist ferner eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB, sofern deren Voraussetzungen nachgewiesen werden können.
Dabei muss stets zwischen vertraglichen Rückzahlungsansprüchen aus der Anleihe und deliktischen beziehungsweise vertraglichen Schadensersatzansprüchen unterschieden werden.
Wir empfehlen Anlegern deshalb, die konkrete rechtliche Situation prüfen zu lassen, bevor vorschnell Kündigungen erklärt, Vereinbarungen über eine Wandlung unterzeichnet oder etwaige Abfindungsangebote angenommen werden.
Was sollten Anleger der PERFORMDO CAPITAL GmbH jetzt unternehmen?
Wer bereits in eine Wandelanleihe oder ein anderes Anlageprodukt der PERFORMDO CAPITAL GmbH investiert hat, sollte zunächst sämtliche Vertrags- und Vertriebsunterlagen sichern.
Von besonderer Bedeutung sind die Zeichnungsunterlagen, die Anleihebedingungen, mögliche Wertpapierprospekte oder Informationsblätter, Zahlungsnachweise sowie die gesamte Korrespondenz mit den beteiligten Vermittlern.
Auch E-Mails, Präsentationen, Werbeunterlagen und Nachrichten, in denen bestimmte Renditen, Sicherheiten oder Rückzahlungsmöglichkeiten zugesichert wurden, können für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung entscheidend sein.
Daneben sollte festgehalten werden, durch welche Person oder Gesellschaft die Anlage vermittelt wurde und welche konkreten Angaben vor Vertragsabschluss gemacht wurden.
Eine rechtliche Prüfung sollte sich nicht allein auf mögliche Ansprüche gegen die Emittentin beschränken. Gerade bei komplexeren Kapitalanlagen kann die Vermittlerhaftung einen eigenständigen und wirtschaftlich bedeutsamen Ansatz zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen darstellen.
Rechtsanwälte Ritschel & Keller prüfen Ansprüche von Performdo-Anlegern
Unsere Kanzlei ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger spezialisiert.
Wir beschäftigen uns regelmäßig mit fehlerhaften Kapitalanlagen, problematischen Anleihemodellen, Prospekthaftung und der Haftung von Anlagevermittlern sowie Anlageberatern.
Im Zusammenhang mit der PERFORMDO CAPITAL GmbH prüfen wir insbesondere, ob die rechtlichen Anforderungen an die angebotenen Finanzinstrumente eingehalten wurden, ob Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken informiert wurden und ob sich Ansprüche gegen die Emittentin oder beteiligte Vermittler ergeben.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob bei einer Vermittlung unter einem Haftungsdach zusätzliche Anspruchsgegner in Betracht kommen.
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