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4 Min. Lesezeit

InMarket Bewertung – Brokerwarnung!

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Warnung vor dem Online-Broker InMarket (inmarkethex.com)

Klare Einstufung: Nach der vorliegenden Recherche ist der Anbieter unter der Domain inmarkethex.com (extern häufig als „InMarketHex“ bezeichnet) als betrügerisch einzustufen. Diese Einschätzung beruht auf einem konkreten, dokumentierten Opferbericht und mehreren typischen Scam-Merkmalen. Ein seriöser Status kann nicht angenommen werden.

Kurzüberblick: Wesentliche Fakten auf einen Blick

  • Domain: inmarkethex.com (Website war bei Abruf technisch nicht auswertbar)
  • Konkreter Opferbericht: BBB Scam Tracker, gemeldet am 17.04.2026
  • Kein verifizierbares Impressum, keine nachweisbare Regulierung (BaFin/FINMA/FMA nicht bestätigt)
  • Muster: Vorauszahlungen in Kryptowährung, Auszahlungsblockade, wiederholte Nachforderungsbeträge

Was wir belastbar nachweisen konnten

Quelle Datum Vorwurf / Muster Verlust (laut Bericht)
BBB Scam Tracker 17.04.2026 Task/Part‑time‑Job Anbahnung; Auszahlung nur nach weiteren BTC‑Einzahlungen Ca. 5.500 USD (in Bitcoin)

Hinweis zu offziellen Warnlisten: In der aktuellen Recherche konnte keine veröffentlichte Warnmeldung von BaFin, FINMA oder FMA zu InMarket / inmarkethex.com verifiziert werden. Das Fehlen einer offiziellen Warnung ist jedoch kein Entlastungsbeweis. Weiterführende, offizielle Warnhinweise finden Sie u. a. auf der FINMA‑Warnliste: FINMA Warnliste.

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Wie der konkret dokumentierte Betrug laut Opferbericht ablief

  • Erstanbahnung über ein angebliches „Teilzeit‑Job“ Modell mit Task‑Aufgaben.
  • Zunächst kleine, ausgezahlte Beträge (im Bericht genannt: 800 USD), um Vertrauen aufzubauen.
  • Danach Auszahlungsblockade und die Forderung nach weiteren Einzahlungen in Bitcoin: namentlich 4.000 USD, später 1.500 USD und erneut 3.000 USD.
  • Schluss: Auszahlung blieb trotz fortlaufender Zahlungen aus; Gesamtschaden laut Bericht ca. 5.500 USD.

Warum dieses Vorgehen typisch ist

  • Advance‑Fee‑Mechanik: Gewinne werden vorgetäuscht, Auszahlungen werden an weitere „Gebühren“ oder „Steuern“ geknüpft.
  • Kryptozahlungen erschweren Rückholung und bieten Anonymität für Täter.
  • Keine nachvollziehbare Betreiberidentität, kein Impressum, keine Lizenzangaben: klassische Warnzeichen.

Technische und rechtliche Befunde

  • Die Website inmarkethex.com ließ sich bei der Recherche technisch nicht sinnvoll auswerten; Seiteninhalte waren nicht auslesbar.
  • Es konnten keine belastbaren Angaben zu einer Betreibergesellschaft, Adresse oder zu verantwortlichen Personen gefunden werden.
  • Keine nachweisbare Regulierung durch BaFin, FINMA oder FMA in den durchsuchten Quellen.

Woran man unseriöse Online‑Broker grundsätzlich erkennt

Fragen Sie sich bei jedem neuen Anbieter:

  • Existiert ein vollständiges Impressum und eine klare Firmenregistrierung?
  • Fordert der Anbieter Vorauszahlungen oder Zahlungen in Kryptowährungen, um Auszahlungen freizuschalten?
  • Gibt es nachweisbare, unabhängige Erfahrungsberichte und offizielle Regulierungsnachweise?
  • Wird Druck aufgebaut mit „limitierter Zeit“, „Sie müssen jetzt einzahlen“ oder ähnlichem?

Einordnung: Cybercrime und Finanzbetrug

Diese Fälle sind Teil eines größeren Cybercrime‑Phänomens: Täter nutzen Online‑Plattformen, soziale Netzwerke und vermeintliche Jobangebote, um Vertrauen zu schaffen und dann Gelder abzuschöpfen. Typisch sind gefälschte Auszahlungsbelege, wechselnde Kontaktadressen und die Forderung nach Krypto‑Überweisungen, weil diese oft nicht zurückverfolgbar sind.

Was Betroffene tun sollten und wie wir unterstützen können

  • Beweissicherung ist wichtig: Transaktionsnachweise, Screenshots von Chats und Zahlungsaufforderungen sammeln.
  • Rechtliche Einschätzung durch erfahrene Anwälte: Wir prüfen Chancen zur Beweissicherung, zur Zuständigkeitsklärung und zu möglichen zivilrechtlichen Schritten.
  • Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit Internet‑ und Anlagebetrug; wir unterstützen bei der Analyse von Plattformen wie inmarkethex.com und bei der Koordination weiterer Schritte.

Unser Angebot: Eine kostenfreie Ersteinschätzung durch Ritschel & Keller. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Fachartikeln zu Anlagebetrug, Online‑Broker und zur Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden. Lesen Sie auch unsere Hinweise zu Auszahlungen bei Trading‑Plattformen und unsere Broker‑Warnliste.

Abschließende Bewertung

Zusammenfassend zeigt die vorliegende Dokumentation ein klassisches Advance‑Fee‑Schema mit einem dokumentierten Opferfall. Die Domain inmarkethex.com sollte als hochriskant betrachtet werden. Wenn Sie mit diesem Anbieter Kontakt hatten oder Gelder verloren haben, bieten wir eine unverbindliche Ersteinschätzung an und unterstützen bei der weiteren Sachaufklärung. Informationen zu unserem Team finden Sie hier: Ritschel & Keller – Rechtsanwälte.

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