InfinityMaxEdge Erfahrungen – Verbraucherwarnung
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Kostenlose ErstberatungWarnung: InfinityMaxEdge ist ein betrügerischer Online‑Broker
Kurze, klare Aussage: Die Plattform InfinityMaxEdge stellt nach unseren Recherchen keinen seriösen Online‑Broker dar. Betroffene berichten von Auszahlungsproblemen und Vorausforderungen, zentrale Betreiberdaten konnten nicht verifiziert werden. Die Webseite lautet: http://infinitymaxedge.com/
Warum diese Warnung an erster Stelle steht
- Mehrere öffentliche Beschwerden beschreiben das gleiche Muster: Konten werden gesperrt oder Auszahlungen verweigert, bevor eine angebliche Gebühr oder Steuer verlangt wird.
- Wesentliche Prüfquellen konnten nicht belastbar verifiziert werden, weil die Plattform bei uns nicht vollständig zugänglich war.
- Auch wenn keine offizielle Behörde bislang eine konkrete Warnmeldung mit belastbarer Primärquelle zu InfinityMaxEdge ausgegeben hat, sprechen die dokumentierten Kundenberichte und Transparenzmängel klar gegen die Seriosität.
Was wir verlässlich recherchiert haben
- Keine bestätigte offizielle Warnung der BaFin, FINMA oder FMA konnte aus Primärquellen belegt werden. Das Fehlen einer Warnung bedeutet jedoch nicht, dass kein Betrug vorliegt.
- Verifizierte Nutzerberichte auf Trustpilot dokumentieren Auszahlungshemmnisse und die Forderung einer „10% International Wealth Tax“ vor Auszahlung. Beispiele: Bewertung vom 13.02.2026, weitere Beschwerden am 17.02.2026.
- Bei einem direkten Aufruf waren zentrale Seiten der Plattform nicht auswertbar, sodass Impressum, Lizenzangaben oder AGB nicht geprüft werden konnten.
Sind Sie betroffen?
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Konkrete Erfahrungsberichte aus der Recherche
Aus den geprüften Bewertungen lassen sich folgende, wiederkehrende Vorwürfe ableiten:
- Vorausforderung vor Auszahlung: Ein Nutzer meldet, dass vor der Freigabe der Auszahlung eine „10% International Wealth Tax“ verlangt wurde. Danach sei das Konto gesperrt worden. (Trustpilot, 13.02.2026)
- Account Restriction und kein Support: Beschwerden nennen plötzliche Account‑Sperrungen, fehlende Antworten vom Kundendienst und das Ausbleiben von Rückzahlungen. (Trustpilot, 17.02.2026)
- Es existieren auch positive Bewertungen, deren Echtheit jedoch nicht belegbar ist. Solche Mischung aus positiven und negativen Rezensionen ist bei betrügerischen Angeboten häufig zu beobachten.
Transparenz und Firmenangaben
Wichtiges Ergebnis: Die Primärquelle, also die Webseite selbst, war bei unserer Prüfung eingeschränkt erreichbar. Daraus folgt:
- Impressum, Betreiberfirma und Lizenzangaben konnten nicht verifiziert werden.
- Trustpilot listet eine Schweizer Adresse als Kontaktangabe. Diese Plattformangaben sind keine amtliche Registrierung und müssen separat überprüft werden.
- Andere Review‑Websites geben widersprüchliche Informationen, einige sprechen von angeblichen Lizenzen, ohne Primärregister zu zitieren.
Woran man unseriöse Online‑Broker typischerweise erkennt
Fragen Sie sich bei jeder Trading‑Plattform, ob mindestens die folgenden Kriterien transparent und nachprüfbar erfüllt sind. Fehlen mehrere Punkte, steigt das Betrugsrisiko erheblich.
- Klare und vollständige Impressumsangaben mit einer identifizierbaren, registrierten Firma.
- Nachweisbare Regulierung durch eine Finanzaufsicht, die in öffentlichen Registern einsehbar ist.
- Kein Druck, sofort hohe Einzahlungen zu leisten, und keine Vorauszahlungen vor Auszahlung.
- Transparente Auszahlungsbedingungen und nachvollziehbare Gebührenstruktur.
- Eindeutige, konsistente Erfahrungsberichte; viele einseitig positive Reviews ohne Altersstreuung sind misstrauisch zu betrachten.
Das Deliktsphänomen hinter solchen Plattformen kurz erklärt
Scam‑Broker operieren häufig als Teil von organisierten Cybercrime‑Strukturen. Typische Elemente sind:
- Sammeln von Einzahlungen über wechselnde Zahlungsdienstleister oder Krypto‑Wallets.
- Nutzung von Social Engineering, um Vertrauen aufzubauen und zur Einzahlung zu bewegen.
- Verschleierung der Betreiberidentität und schnelle Schließung oder Umbenennung von Domains.
Folge: Betroffene verlieren häufig nicht nur Geld, sondern auch den direkten Zugriff auf belastbare Gegenbeweise, weil die Anbieter schnell die Kommunikation einstellen oder Domains umziehen.
Welche Informationen in der Kanzlei‑Prüfung sinnvoll sind
Für eine rechtliche Ersteinschätzung sind folgende Details aus unserer Erfahrung relevant. Wir nennen diese Einheiten allgemein, ohne konkrete Handlungsanweisungen zu geben.
- Zahlungsnachweise, beispielsweise Kontobewegungen oder Belege der Überweisung.
- Kommunikation mit der Plattform, inklusive E‑Mails, Nachrichten und angeblichen Rechnungsvorlagen.
- Screenshots von Nutzerkonten, Fehlermeldungen oder Sperrhinweisen.
- Angaben zu verwendeten Zahlungswegen und etwaigen empfohlenen Recovery‑Diensten.
Wie Ritschel & Keller Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit Fällen von Anlagebetrug und Online‑Trading‑Scams. Wir bieten an:
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls und Einschätzung der Erfolgsaussichten.
- OSINT‑Unterstützung zur Domain‑ und Infrastrukturprüfung.
- Koordination mit Zahlungsdienstleistern und Einleitung rechtlicher Schritte, sofern Erfolgsaussichten bestehen.
Nutzen Sie unser Kontaktangebot für eine erste Prüfung. Weitere Informationen zu typischen Betrugsfällen finden Sie in unserem Wissensteil zu Anlagebetrug, zu Prüffragen bei Online‑Brokern und zu regulatorischen Prüfungen unter Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden.
Abschließende Einschätzung
Zusammenfassend ist InfinityMaxEdge nach den vorliegenden, belastbaren Indizien als betrügerisch einzustufen. Die dokumentierten Auszahlungsprobleme, die Forderung einer angeblichen „International Wealth Tax“ und die fehlende Verifizierbarkeit der Betreiber schaffen ein klares Risikoprofil. Weitere Recherchen, etwa technische Domainanalyse und Abgleich mit Handelsregistern, können zusätzliche Belege liefern.
Wenn Sie betroffen sind, bieten wir eine kostenlose Erstberatung. Sehen Sie sich auch unsere Hinweise zu Auszahlungen bei Tradingplattformen an: Auszahlung bei Trading Plattformen. Unsere Anwälte stehen für eine rechtliche Prüfung bereit: Ritschel & Keller Anwälte. Und unsere Broker‑Warnliste können Sie hier einsehen: Broker Warnliste.
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