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3 Min. Lesezeit

GDM.world / proConcept AG: Anwaltliche Einschätzung zu Risiken für Anleger

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Auf der Internetseite gdm.world wird ein Modell beworben, bei dem Kunden nach Darstellung des Anbieters an der Vermietung von Rechenkapazitäten von Hochleistungsservern partizipieren sollen. Beworben werden unter anderem Auszahlungen von bis zu 13,33 % p.a., ein Einstieg ab 7.500 Euro sowie eine Laufzeit von sechs Jahren.

Verantwortlich für die Inhalte der Webseite ist nach dem Impressum die proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG mit Sitz in Zug, Schweiz.

Warum sollten Anleger vorsichtig sein?

Nach unserer vorläufigen anwaltlichen Einschätzung weist das Angebot mehrere Punkte auf, die Anleger vor einer Investition kritisch prüfen sollten. Dazu gehören insbesondere die lange Vertragslaufzeit, die fehlende Garantie von Ausschüttungen oder Rückzahlungen, die Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Anbieters sowie die Frage, welche konkrete Rechtsposition Anleger im Krisen- oder Insolvenzfall tatsächlich haben.

Entscheidend ist dabei nicht allein, wie der Anbieter das Modell rechtlich bezeichnet. Maßgeblich ist vielmehr, wie das Angebot wirtschaftlich funktioniert und welche Rechte dem Anleger tatsächlich eingeräumt werden.

Stiftung Warentest warnt vor ProConcept / GDM.world

Besonders beachtlich ist, dass die Stiftung Warentest im April 2026 über das Angebot berichtet und GDM.world beziehungsweise die proConcept AG im Zusammenhang mit ihrer Warnliste Geldanlage aufgeführt hat. Stiftung Warentest beschreibt das Angebot als Geldanlage, bei der Anleger in Rechenserver investieren sollen, und weist auf kritische Punkte hin.

Sind Sie betroffen?

Holen Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung. Rufen Sie uns an unter 089 24412807 (München) / 069 247 43327 (Frankfurt) oder schreiben Sie uns an [email protected].

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Rechtliche Fragen bei GDM.world

Anleger sollten insbesondere prüfen lassen:

  • Was genau wird vertraglich erworben?

  • Besteht Eigentum an Servern oder lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch?

  • Wie werden Ausschüttungen berechnet?

  • Welche Kosten, Gebühren und Abzüge mindern die Erträge?

  • Ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen?

  • Welche Rechte bestehen bei ausbleibenden Zahlungen?

  • Besteht eine Prospektpflicht oder eine aufsichtsrechtliche Erlaubnispflicht?

  • Welche Ansprüche kommen bei fehlerhafter Aufklärung oder irreführender Werbung in Betracht?

Mögliche Ansprüche betroffener Anleger

Ob Anleger Ansprüche geltend machen können, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den konkreten Vertrags-, Beratungs- und Werbeunterlagen ab. In Betracht kommen insbesondere Ansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung, unvollständiger Risikohinweise, irreführender Werbung oder Pflichtverletzungen im Vertrieb.

Auch aufsichtsrechtliche Fragen können eine Rolle spielen, etwa wenn das Angebot wirtschaftlich als Vermögensanlage oder erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft einzuordnen sein sollte. Dies bedarf jedoch stets einer sorgfältigen Prüfung der vollständigen Unterlagen.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Anleger, die bereits Geld in GDM.world beziehungsweise bei der proConcept AG investiert haben, sollten ihre Unterlagen sichern und rechtlich prüfen lassen. Wichtig sind insbesondere:

  • Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Zahlungsnachweise

  • Werbeunterlagen und Screenshots

  • E-Mails, Chatverläufe und Beratungsprotokolle

  • Angaben zu Vermittlern oder Beratern

GDM.world: Anwaltliche Ersteinschätzung für Anleger

Sie haben in GDM.world investiert oder wurden von einem Vermittler auf das Angebot aufmerksam gemacht? Die Rechtsanwälte Ritschel & Keller prüfen Ihre Unterlagen und bewerten, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Zahlungen geleistet haben, Ausschüttungen ausbleiben oder Sie Zweifel an der rechtlichen Struktur des Angebots haben.

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