FvL Family Office und Treuhand AG: Hinweise für Anleger & Vorgehen bei Auszahlungsproblemen
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Kostenlose ErstberatungIn diesem Beitrag fassen wir öffentlich zugängliche Informationen zur FvL Family Office und Treuhand AG zusammen und erläutern typische rechtliche Ansatzpunkte, wenn Anleger keine prüffähige Abrechnung erhalten oder Auszahlungen stocken.
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Unternehmensdaten (öffentlich zugängliche Quellen)
Öffentlich abrufbare Firmen-/Registerinformationen weisen die FvL Family Office und Treuhand AG als Gesellschaft mit Sitz in Herisau (Bahnhofstrasse 19, 9100 Herisau) aus. In entsprechenden Verzeichnissen wird zudem eine UID (CHE-101.039.583) genannt. (Beispielquellen: Moneyhouse/Handelsregister-Aggregation).
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Sitz/Adresse: Bahnhofstrasse 19, 9100 Herisau (CH)
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UID: CHE-101.039.583
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Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG)
Quellen (Auswahl): Moneyhouse und weitere Firmenverzeichnisse.
Hinweis: Firmenverzeichnisse ersetzen keine aufsichtsrechtliche Prüfung.
Betroffen? Kostenfreie Ersteinschätzung
Wenn Sie bei einem Schweizer Anbieter Auszahlungsprobleme haben oder keine nachvollziehbaren Depotauszüge/Transaktionslisten erhalten: Wir prüfen kurzfristig, ob Auskunfts- und Herausgabeansprüche sowie Rückzahlungs-/Schadensersatzansprüche bestehen.
Tipp: Bitte senden Sie uns immer auch E-Mails, Bestätigungen, Verträge, Wallet-/Depotangaben und Zahlungsnachweise.
Wichtige Prüfung: Bewilligung/Überwachung in der Schweiz
In der Schweiz sind zahlreiche Finanzdienstleistungen bewilligungs- bzw. registrierungspflichtig. Die FINMA erläutert, dass sie bei Verdacht auf unerlaubte Tätigkeit Abklärungen treffen und bei erhärtetem Verdacht Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen kann.
Warnliste vs. Bewilligtenlisten
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Warnliste: Unternehmen/Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie möglicherweise ohne erforderliche Bewilligung tätig sind (Aufnahme ist kein endgültiger Rechtsbefund).
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Listen bewilligter Institute: Von der FINMA publizierte Übersichten bewilligter bzw. über Aufsichtsorganisationen überwachter Vermögensverwalter/Trustees.
In der von der FINMA veröffentlichten PDF-Liste der bewilligten und von einer Aufsichtsorganisation überwachten Vermögensverwalter/Trustees konnte der Name „FvL Family Office und Treuhand AG“ in unserer Abfrage nicht gefunden werden. Das allein ist keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einzelner Tätigkeiten, zeigt aber, dass eine gezielte Klärung des aufsichtsrechtlichen Status (z.B. Tätigkeit als Vermögensverwalter, Trustee, Vermittler) im Einzelfall sinnvoll sein kann.
Anonymisierte Fallkonstellation aus unserer Praxis (Beispiel)
Rechtlicher Hinweis: Der folgende Abschnitt beschreibt eine anonymisierte Fallkonstellation aus anwaltlicher Tätigkeit, basierend auf uns vorliegenden Dokumenten. Er enthält keine Tatsachenbehauptungen zu Dritten über das hinaus, was dokumentiert ist, und stellt keine Vorverurteilung dar.
In einem von uns bearbeiteten Fall investierte ein deutscher Privatanleger einen erheblichen Betrag über ein „Family Office“-Setting in verschiedene Anlagebausteine (u.a. Krypto-Assets, Token-Strukturen, Edelmetall-/Krypto-Kombinationen). In den Unterlagen finden sich u.a. E-Mail-Korrespondenz, Vollmachten, Vertrags-/Angebotsdokumente sowie Bestätigungen über Kapitalzuflüsse. Gleichzeitig wurde wiederholt eine vollständige, prüffähige Abrechnung (Transaktionsliste, Depot-/Wallet-Übersicht, Bestände, Bewertungsstichtage) eingefordert.
Typische Warnsignale, die Anleger ernst nehmen sollten
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Ungewöhnliche Bargeldannahme bzw. Dokumente über Barzahlungen in relevanter Größenordnung.
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„Garantien“/Renditeversprechen oder Aussagen, die den Eindruck einer risikofreien Anlage erwecken.
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Fehlende prüffähige Depotauszüge oder ausweichende Kommunikation zu Beständen, Wallets, Verwahrstellen.
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Komplexe Produktkonstruktionen (Token/ETP/Krypto/Edelmetall) ohne transparente Abrechnung und nachvollziehbare Verwahrung.
Hinweis: Diese Punkte sind Warnsignale, keine automatische Feststellung eines Fehlverhaltens. Entscheidend ist stets der konkrete Vertrag, die tatsächliche Abwicklung und die Dokumentation.
Welche Ansprüche kommen bei fehlender Abrechnung oder Auszahlungsverzug in Betracht?
Je nach Vertragsgestaltung und tatsächlicher Rollenverteilung (Vermögensverwaltung, Anlagevermittlung, Treuhand/Verwahrung, Execution-only etc.) kommen typischerweise in Betracht:
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Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche (z.B. vollständige Transaktionslisten, Bestands-/Bewertungsübersichten, Verwahrstellen, Wallet-Adressen).
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Herausgabeansprüche auf verwaltete Vermögenswerte sowie Herausgabe von Nutzungen/Gewinnen, die aus der Verwaltung erzielt wurden (z.B. Wertsteigerungen/Erträge aus Edelmetallen/Krypto).
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Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen (z.B. fehlende Risikoaufklärung, fehlerhafte Ausführung, unautorisierte Umschichtungen, Intransparenz).
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Einstweilige Sicherungsmaßnahmen (z.B. Arrest) bei drohender Vermögensverschiebung – im Einzelfall auch grenzüberschreitend.
In grenzüberschreitenden Konstellationen ist zudem zu prüfen, ob deutsche Gerichte zuständig sind (z.B. Verbrauchergerichtsstand) und welches Recht anwendbar ist (u.a. zwingender Verbraucherschutz kann eine Rolle spielen).
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
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Unterlagen sichern: Verträge, Vollmachten, E-Mails, Zahlungsnachweise, Wallet-/Depotangaben, Screenshots/Account-Auszüge.
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Schriftlich Auskunft/Abrechnung verlangen und Frist setzen (prüffähig: Transaktionsliste, Bestände, Bewertungsstichtage).
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Keine weiteren Zahlungen, solange keine Transparenz hergestellt ist.
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Frühzeitig anwaltlich prüfen lassen, ob sofortige Schritte (z.B. Arrest, Anzeige an Aufsicht, Klage) geboten sind.
Wir prüfen Ihren Fall – schnell und strukturiert
Wenn Sie mit der FvL Family Office und Treuhand AG oder einem ähnlichen Anbieter Erfahrungen gemacht haben und Auszahlungen ausbleiben oder Abrechnungen fehlen: Melden Sie sich – wir analysieren Ihre Unterlagen und entwickeln eine Strategie (außergerichtlich / gerichtliche Durchsetzung / Sicherung).
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