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3 Min. Lesezeit

CT3 – Finger weg!

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Warnung vor der Plattform CT3

Die Anwaltskanzlei Ritschel & Keller hat vermehrt Mandantenanfragen im Zusammenhang mit der Online‑Trading‑Plattform CT3 erhalten. Die Plattform tritt im Netz unter der Adresse Ct-3.io auf. Nach unseren Erfahrungen zeigen sich bei dieser Seite zahlreiche Merkmale, die auf ein erhöhtes Betrugsrisiko hindeuten. Aus Gründen der Sicherheit verlinken wir die Plattform selbst nicht.

Merkmale seriöser Online‑Plattformen im Vergleich zu CT3

Seriöse Dienstleister im Bereich Online‑Trading zeichnen sich typischerweise durch klare Angaben zur Regulierung, ein vollständiges Impressum, transparente Gebührenstrukturen und nachvollziehbare Auszahlungsprozesse aus. Sie sind bei einer anerkannten Finanzaufsichtsbehörde registriert und veröffentlichen diese Information leicht auffindbar.

Im Unterschied dazu haben wir bei CT3 wiederholt fehlende oder unklare Angaben beobachtet. Hinweise hierzu und Beispiele zu unvollständigen Impressumsangaben finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Impressum auf der Kanzleiwebseite: Unklare Geschäftsbedingungen und Impressum.

Typische Warnsignale für Anlagebetrug

  • Unrealistische Renditeversprechen ohne nachvollziehbare Grundlage. Weitere Informationen zu unrealistischen Renditen finden Sie hier: Renditeversprechen und Risiken.
  • Fehlende oder zweifelhafte Regulierung. Hinweise zum Thema Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden gibt unsere Überblicksseite: Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden.
  • Probleme bei Auszahlungen oder plötzliche Ausreden, warum Guthaben nicht verfügbar sind. Siehe auch: Auszahlung bei Trading‑Plattformen.
  • Aggressive Verkaufstaktiken, starker Druck zu schnellen Entscheidungen oder Kontaktaufnahme über Social Media. Vertiefende Hinweise unter: Aggressive Verkaufstaktiken.
  • Fehlende Seriosität in der Kommunikation, unprofessionelle Dokumente oder widersprüchliche Angaben zu Geschäftsführern und Sitz.

Zur Einordnung verdächtiger Dienstleister führt unsere Kanzlei eine Broker Warnliste, in der bekannte problematische Anbieter gesammelt werden. Dort finden Sie auch vergleichbare Fälle, die wir bearbeitet haben.

Wie Verbraucher sich schützen können

  • Informieren Sie sich vor einer Investition über die Regulierung und lesen Sie das Impressum sowie die Geschäftsbedingungen genau.
  • Hinterfragen Sie hohe Renditeversprechen kritisch und vergleichen Sie mehrere Informationsquellen.
  • Seien Sie vorsichtig bei unerbetenen Angeboten und bei Aufforderungen, schnelle Zahlungen vorzunehmen.

Weitere allgemeine Hinweise zu Anlagebetrug und wie Sie Warnsignale erkennen, haben wir in unserem Informationsbereich zusammengefasst: Anlagebetrug erkennen. Zur Einordnung behördlicher Warnhinweise können Sie zusätzlich die Hinweise der Finanzaufsichtsbehörden konsultieren, zum Beispiel die Warnhinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Guidance der Financial Conduct Authority (FCA) in Großbritannien. Siehe:

Erfahrung der Kanzlei Ritschel & Keller und Hilfsangebot

Unsere Kanzlei hat bereits Mandantenvertretungen in Fällen übernommen, die Parallelen zu den Fällen rund um CT3 aufwiesen. Wir verfügen über Sachkenntnis im Bereich der internationalen Zahlungswege, in der Kommunikation mit Zahlungsdienstleistern und in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber Betreibern und Drittparteien.

Wenn Sie befürchten, Opfer einer betrügerischen Trading‑Plattform geworden zu sein oder Fragen zur Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen haben, wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Ritschel & Keller. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Formular oder die Kontaktseite: Kostenlose Erstberatung und Kontakt. Informationen zu unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten finden Sie hier: Unsere Rechtsanwälte.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag allgemeine Hinweise enthält und eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzt. Eine Prüfung des Einzelfalls ist in vielen Situationen empfehlenswert.

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