Criptonite - BaFin warnt vor App und Identitätsdiebstahl!
Sind Sie betroffen? Kontaktieren Sie unsere spezialisierten Rechtsanwälte
Kostenlose ErstberatungBaFin-Warnung zu „CriptoniteCore“ – Was Anleger jetzt wissen müssen
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Fälle von Anlagebetrug haben wir bei Ritschel & Keller intensiv die jüngste Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15. September 2025 geprüft. Die Warnung betrifft das Unternehmen bzw. das Konstrukt „CriptoniteCore“ bzw. „Criptonite Asset Management SA“ sowie dazugehörige WhatsApp-Gruppen und Apps. Im Folgenden erläutern wir ausführlich, worum es geht, wie Sie sich konkret schützen können, welche rechtlichen Ansprüche bestehen und was Sie tun sollten, wenn Sie Opfer geworden sind.
Was hat die BaFin zu Criptonite mitgeteilt?
Die BaFin warnt in ihrer Veröffentlichung vom 15. September 2025 ausdrücklich vor „CriptoniteCore“ und warnt Anlegerinnen und Anleger, die über WhatsApp-Gruppen und Chats kontaktiert werden. Wesentliche Inhalte der Veröffentlichung sind:
- Es werden Personen genannt, die sich als Mitarbeiter der schweizerischen Firma Criptonite Asset Management SA ausgeben.
- In WhatsApp-Gruppen und Chats wird unter Führung eines angeblichen „Florian Rais“ und seiner Assistenz „Kathleen Burkhalter“ mit Teilnehmern kommuniziert.
- Die Täter werben über Social-Media-Kanäle wie Instagram und Facebook Mitglieder, um sie in WhatsApp-Gruppen zu bringen. Dort werden dann Anlageempfehlungen, insbesondere zum Kauf von Aktien, gegeben.
- Schließlich wird verlangt, dass die Gruppenmitglieder eine App herunterladen, über die der Handel mit Kryptowerten stattfinden soll. Diese App gehört offenbar zur Website app.criptonitei.com
- Die BaFin stellt klar, dass die Betreiber dieser WhatsApp-Gruppen nicht beaufsichtigt werden und dass es sich um Identitätsmissbrauch zulasten des echten Criptonite Asset Management SA handelt.
Das Vorgehen der Täter im Detail
Anhand der BaFin-Warnung und typischer Muster aus vergleichbaren Fällen lässt sich das Vorgehen wie folgt rekonstruieren:
- Akquise über Social Media: Instagram, Facebook & Co. werden verwendet, um potenzielle Anleger zu erreichen. Der Anreiz sind attraktive Renditeversprechen. Oft erfolgt die erste Kontaktaufnahme über Direktnachrichten, Anzeigen oder Kommentare.
- Aufbau einer Gemeinschaft: WhatsApp-Gruppen dienen – vermeintlich – dem Informationsaustausch, Tipps, Insiderwissen. Tatsächlich soll Vertrauen aufgebaut werden. Die Gruppenleitung („Florian Rais“, „Kathleen Burkhalter“) gibt sich professionell.
- Empfehlungen und Manipulation: In den Gruppen werden bestimmte Aktienkäufe empfohlen. Diese Empfehlungen sollen den Eindruck erwecken, sie seien valide, seriös und basierend auf Insider- oder Expertenwissen. Täuschung ist vermutlich Teil der Strategie.
- Verlagerung auf eine App: Sobald Anleger Vertrauen gefasst haben, wird nahegelegt, eine App zu installieren. Anspruch: Handel mit Kryptowerten über diese App. Tatsächlich kann es sein, dass die App unerlaubt funktioniert, Daten abfischt, Gelder nicht ausgezahlt werden etc.
- Identitätsmissbrauch: Die Täter verwenden den Namen eines seriösen Unternehmens (Criptonite Asset Management SA) ohne Rechte dazu, um Vertrauen zu schaffen und ihre Glaubwürdigkeit zu steigern. Dies verschleiert die Herkunft der Angebote und erschwert spätere Verfolgung.
Rechtliche Bewertung – Was spricht dagegen, was sind Ihre Ansprüche?
Das Vorgehen der Betreiber von „CriptoniteCore“ verletzt nach unserer Einschätzung zahlreiche gesetzliche Normen. Die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte:
Unerlaubte Finanzdienstleistung
- Wenn Anlage- oder Vermittlungsdienstleistungen angeboten werden, bedarf es in Deutschland einer Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bzw. nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Wird eine solche Zulassung nicht vorgewiesen, handeln die Anbieter unerlaubt. Hier spricht vieles dafür, dass eine solche Zulassung nicht besteht.
- Die Tatsache, dass mit Kryptowerten und Aktien gehandelt werden soll, verstärkt die Notwendigkeit einer Aufsicht – insbesondere wenn Anlegergelder fließen, wenn Plattformen betrieben werden etc.
Identitätsmissbrauch / Urheberrechts‐/Markenrechtsverletzungen
- Die Nutzung des Namens „Criptonite Asset Management SA“ ohne Befugnis stellt eine Täuschung dar – sowohl gegenüber Anlegern als auch gegenüber Behörden. Es kann sich um eine Marken- oder Namensrechtsverletzung handeln, wenn dieser Name geschützt ist. Ebenso um Straftatbestände wie Betrug oder Identitätsdiebstahl, wenn die Täter wissentlich einen real existierenden Namen missbrauchen.
- Verbraucherrechte nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können tangiert sein.
Vertragliche Ansprüche und Schadensersatz
- Wenn Sie Zahlungen geleistet oder Werte eingebracht haben, ergibt sich ein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Rückerlangung dieser Gelder – z. B. aus Vertrag, Rückabwicklung oder wegen Widerruf, falls ein Vertrag rücktrittsfähig ist.
- Darüber hinaus kann Schadensersatz begehrt werden, wenn nachweislich Vermögensschäden entstanden sind aufgrund von Täuschung, Fehlinformation oder unzulässiger Geschäftstätigkeit.
- In besonders schweren Fällen kommt auch strafrechtliche Verfolgung in Betracht; hier z. B. Betrugsdelikte, Verstoß gegen das KWG etc.
Verbraucherschutzrechtliche Aspekte
- Als Verbraucher haben Sie Anspruch auf Aufklärung – schon bevor Sie investieren. Dazu gehören vernünftige Informationen über Anbieter, Risiko, Kosten, Rücktrittsmöglichkeiten. Fehlen diese, können Verträge unwirksam sein oder Rückabwicklungen verlangt werden.
- Augenmerk auf die Informationspflichten, z. B. gemäß §§ 312 ff. BGB bei Fernabsatzverträgen, bei Vermittlung über digitale Medien.
Risikofaktoren und Warnsignale – wie erkennen Sie Anlagebetrug frühzeitig?
Aus langjähriger Erfahrung und aktueller Praxis möchten wir Ihnen Warnzeichen nennen, anhand derer Sie betrügerische Aktivitäten früh erkennen können:
- Unverlangte Kontaktaufnahme: Wenn Sie über WhatsApp, Instagram, Facebook etc. angesprochen werden, ohne ausdrücklich danach gefragt zu haben.
- Dringlichkeit und Druck: Hinweise wie „nur heute“, „Sonderchance“, „begrenztes Angebot“ etc.
- Versprechen hoher Renditen bei geringem Risiko: Klassisches Signal für unseriöse Angebote.
- Fehlende Transparenz über Anbieter: Wer steckt wirklich hinter dem Angebot? Kann Name, Adresse, Zulassung, Regulierung glaubhaft gemacht werden?
- Anforderungen, Geld in Apps, Plattformen oder Wallets einzuzahlen, die kaum nachvollziehbar sind.
- Nutzung bekannter Markennamen oder seriöser Firmen, die gar nichts mit dem Angebot zu tun haben – Identitätsmissbrauch zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit.
- Unklare oder irreführende Kommunikation: Verträge, AGB, Impressum, Datenschutz – alles lückenhaft oder schwer verständlich.
- Verlangen nach Software/App-Downloads, bevor Sie investieren – besonders, wenn die App von einer unbekannten Quelle kommt.
Was tun, wenn Sie bereits bei Criptonite investiert haben?
Sollten Sie bereits Gelder überwiesen oder Kryptowerte über die App oder Plattform bereitgestellt haben, raten wir dringend zu folgendem Vorgehen:
- Sichern Sie Beweismaterial: Kopien von Chats, Screenshots der Gruppe, der WhatsApp-Nachrichten, der App-Screens, Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Überweisungen.
- Dokumentieren Sie alle Kontakte: Namen, Telefonnummern, Chatverläufe, Social-Media-Profile der Personen, mit denen Sie kommuniziert haben.
- Stoppen Sie weitere Zahlungen: Sobald Sie den Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt, keine weiteren Beträge überweisen
- Rechtliche Beratung einholen: Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann prüfen, welche Ansprüche bestehen und wie sie durchzusetzen sind.
Warum Sie sich jetzt an eine erfahrene Kanzlei wie Ritschel & Keller wenden sollten
Als Kanzlei mit Schwerpunkt Anlagebetrug haben wir bereits zahlreiche Fälle betreut, in denen geschädigte Anleger ihre investierten Gelder zurückerlangen konnten. Unsere Erfahrung zeigt:
- Wir wissen, welche rechtlichen Schritte in solchen Fällen erfolgversprechend sind.
- Wir haben Expertise im Umgang mit Identitätsmissbrauch und unerlaubten Finanzdienstleistungen.
- Wir kennen die typischen Tricks von Tätern und wie man sie entlarvt.
- Wir arbeiten mit Sachverständigen, Forensikern und Ermittlungspartnern zusammen, wenn nötig, um Spuren zu sichern und Beweise aufzubereiten.
Fazit zu Criptonite: Ihre Handlungsmöglichkeiten
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Die BaFin warnt vor “CriptoniteCore” wegen Identitätsmissbrauch und unerlaubten Geschäftspraktiken.
- Wer in derartigen Konstruktionen investiert hat, sollte nicht warten – sondern unverzüglich handeln.
- Rechtliche Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz bestehen häufig. Die Erfolgsaussichten steigen, wenn Beweise gesichert sind und schnell reagiert wird.
- Eine spezialisierte anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen meist unverzichtbar.
Wenn Sie sich betroffen fühlen – ob durch Kontaktaufnahme, Aufforderung zur Investition, App-Download oder durch tatsächliche Geldanlage – stehen wir von Ritschel & Keller Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine erste kostenlose Einschätzung Ihrer Situation. Wir prüfen, ob und wie Sie Ihr Kapital zurückfordern können und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht.
Haben Sie bei diesem Broker Geld verloren?
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.
Schnelle Reaktionszeit •Bundesweite Vertretung
