Crevely: Projektanfrage oder teurer B2B-Vertrag?
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Kostenlose ErstberatungCrevely: Mandantenbericht über problematische Vertragsanbahnung und rechtliche Risiken für Freelancer
Ein dokumentierter Fall aus unserer Beratungspraxis
In unserer täglichen Beratungspraxis werden wir regelmäßig mit neuen Plattformmodellen konfrontiert, die sich an Freelancer, Selbständige und kleine Unternehmen richten. Nicht jedes dieser Modelle ist unzulässig – einige jedoch sind so gestaltet, dass sie für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Risiken bergen können.
Aktuell liegt uns ein Mandantenfall im Zusammenhang mit der Plattform Crevely vor, der Anlass zu besonderer Vorsicht gibt. Der nachfolgende Beitrag dient der sachlichen Information und beruht ausschließlich auf den Angaben unseres Mandanten sowie den uns vorliegenden Unterlagen (Screenshots, E-Mail-Korrespondenz, Vertragsunterlagen).
Ausgangspunkt: Projektsuche über ein etabliertes Freelancer-Portal
Der Mandant ist als Freiberufler tätig und befand sich auf der Suche nach neuen Projekten. Hierzu nutzte er das Portal Freelancermap.
Dort war ein Projekt mit der Bezeichnung
„Backend Entwickler gesucht (Freelancer) – 100 % Remote“
veröffentlicht. Die Projektausschreibung entsprach nach Angaben des Mandanten in Aufbau, Wortwahl und Ablauf dem üblichen Erscheinungsbild vergleichbarer Freelancer-Anfragen. Auch die Kontaktaufnahme über das Portal sowie die Übersendung des Freelancerprofils erschienen zunächst branchenüblich.
Terminvereinbarung und Video-Call
Nach der Kontaktaufnahme wurde dem Mandanten ein 15-minütiger Kennenlerntermin angeboten, der über ein Online-Tool gebucht werden konnte. Nach Auswahl des Termins erhielt er eine Bestätigung sowie einen Link zu einem Video-Call.
Auch dieser Schritt erschien dem Mandanten nicht ungewöhnlich und entsprach seiner bisherigen Erfahrung mit Projektanbahnungen im Freelancer-Umfeld.
Account-Erstellung im Video-Call
Beim Start des Video-Calls wurde der Mandant aufgefordert, einen Account zu erstellen, um fortzufahren. Nach seiner Schilderung ist eine solche Registrierung im Rahmen von Projekt- oder Recruitingprozessen nicht grundsätzlich unüblich, etwa zur Bereitstellung von Informationen oder zur weiteren Kommunikation.
Der Mandant klickte daher auf „Account erstellen“ und folgte dem Prozess.
Der kritische Moment: Anzeige eines langfristigen kostenpflichtigen Vertrags
Nach Angaben des Mandanten führte ein weiterer Klick im Registrierungsprozess unmittelbar dazu, dass ihm angezeigt wurde, er habe erfolgreich einen „Business Host Vertrag“ abgeschlossen. Zeitgleich erhielt er eine Rechnung über 2.140 USD pro Monat bei einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten.
Der Mandant gibt an, dass:
-
vor diesem Zeitpunkt keine Preisangaben sichtbar waren,
-
keine Vertragslaufzeit genannt wurde,
-
kein Hinweis auf einen kostenpflichtigen Vertrag erfolgte,
-
insbesondere keine transparente Darstellung eines langfristigen B2B-Vertrags stattgefunden habe.
Die wirtschaftliche Gesamtbelastung beläuft sich nach diesen Angaben auf über 100.000 USD netto.
Unmittelbarer Widerspruch und Reaktion
Der Mandant widersprach dem vermeintlichen Vertrag umgehend per E-Mail. Nach seiner Darstellung erhielt er daraufhin eine umfangreiche Antwort, in der auf einen wirksam geschlossenen B2B-Vertrag verwiesen und ein Rücktritt abgelehnt wurde.
Auch ein weiterer Widerspruch blieb nach Angaben des Mandanten ohne Erfolg.
Analyse der Crevely-AGB: Auffällige und hochriskante Vertragskonstruktion
Unabhängig vom konkreten Zustandekommen des Vertrags haben wir die von Crevely verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer inhaltlichen Analyse unterzogen. Dabei zeigen sich zahlreiche Klauseln, die für Betroffene erhebliche Risiken bergen können.
1. Extrem lange Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung
Die AGB sehen eine:
-
Mindestlaufzeit von 48 Monaten vor,
-
keine ordentliche Kündigung während dieser Zeit,
-
automatische Verlängerung um jeweils 24 Monate,
-
Kündigungsfrist von 180 Tagen.
Solche Laufzeiten sind selbst im B2B-SaaS-Bereich außergewöhnlich und wirtschaftlich hochbelastend.
2. Zahlungspflicht unabhängig von Leistung und Nutzung
Nach den AGB schuldet der Anbieter ausschließlich:
-
die theoretische Möglichkeit des Zugangs zur Plattform.
Es besteht kein Anspruch auf:
-
bestimmte Funktionen,
-
Verfügbarkeit,
-
Qualität,
-
Ergebnisse oder Nutzen.
Auch bei Nichtnutzung, Funktionsänderungen oder erheblicher Einschränkung der Plattform bleibt die volle Zahlungspflicht bestehen.
3. Zahlung trotz Sperrung des Zugangs
Selbst bei Zahlungsausfall oder Sperrung des Accounts:
-
läuft die Zahlungspflicht unverändert weiter,
-
wird die Vertragslaufzeit nicht verlängert,
-
besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Nachholung.
4. „Autonome Zahlungspflicht“ und Ausschluss von Einwendungen
Die AGB definieren die Zahlungspflicht als autonome, primäre Geldschuld. Das bedeutet u. a.:
-
kein Zurückbehaltungsrecht,
-
kein Leistungsverweigerungsrecht,
-
eingeschränkte Aufrechnungsmöglichkeiten,
-
weitgehende Unabhängigkeit von Leistungsfragen.
Diese Konstruktion ist erkennbar auf maximale Durchsetzbarkeit von Forderungen ausgelegt.
5. Forderungsabtretung, Inkasso und internationale Durchsetzung
Die AGB erlauben:
-
Abtretung und Verkauf von Forderungen,
-
Einschaltung von Inkassounternehmen,
-
internationale Rechtsdurchsetzung.
Die Kosten hierfür können dem Kunden auferlegt werden.
6. Asymmetrische Streitbeilegung
Während Kunden:
-
ausschließlich ein kostenintensives Schiedsverfahren in London führen müssen,
behält sich der Anbieter vor:
-
Forderungen vor staatlichen Gerichten auch im Ausland durchzusetzen.
Solche asymmetrischen Klauseln wirken in der Praxis häufig abschreckend.
7. „Interne Mailbox“ als alleiniger Kommunikationskanal
Rechtlich relevante Erklärungen (Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen) sollen ausschließlich über eine interne Plattform-Mailbox zugestellt werden.
Nach den AGB gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie vom Kunden nicht gelesen werden.
Rechtliche Bewertung: Warum solche Konstellationen besonders kritisch sind
Ob im Einzelfall tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, hängt nicht allein von AGB, sondern vom gesamten Ablauf der Vertragsanbahnung ab.
Gerade bei:
-
fehlender Preis- und Laufzeittransparenz,
-
überraschenden Vertragsschlüssen,
-
extrem langfristigen Verpflichtungen,
bestehen regelmäßig erhebliche rechtliche Angriffspunkte.
Empfehlung für Betroffene
Solltest du:
-
im Zusammenhang mit Crevely
-
im Rahmen einer Projekt- oder Freelancer-Anfrage
-
plötzlich mit einer hochpreisigen, langfristigen Forderung
konfrontiert worden sein, raten wir dringend, keine vorschnellen Zahlungen zu leisten und den Vorgang rechtlich prüfen zu lassen. Kontaktieren Sie uns hier für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung!
👉 Betroffene können sich zur Forderungsabwehr und rechtlichen Einordnung jederzeit an uns wenden.
Eine frühzeitige Reaktion ist entscheidend, um rechtliche Positionen zu sichern.
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