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3 Min. Lesezeit

Corpa-ag.ch – Investorenwarnung

Sind Sie betroffen? Kontaktieren Sie unsere spezialisierten Rechtsanwälte

Kostenlose Erstberatung

Warnung vor der betrügerischen Anlageplattform Corpa-ag.ch

Die Plattform Corpa-ag.ch wirbt mit vermeintlich lukrativen Festgeldanlagen und der Angabe, dass auf den Namen des Anlegers ein Festgeldkonto bei einer seriösen Bank eröffnet werde. Nach unseren Erkenntnissen gehört das dem Anleger angeblich zugeordnete Konto tatsächlich nicht dem Anleger. Täter nutzen dabei aus, dass bei Überweisungen häufig primär die IBAN geprüft wird und ein Abgleich des Begünstigtennamens mit dem tatsächlichen Kontoinhaber nicht immer erfolgt.

Unsere Erfahrung mit Corpa-ag.ch

In der Kanzlei Ritschel & Keller haben wir bereits Mandate mit ähnlichen Sachverhalten betreut. Betroffene berichteten übereinstimmend von hohen Renditeversprechen, unklaren Geschäftsbedingungen und Zahlungsanforderungen ausschließlich per Überweisung auf IBAN-Konten. Wenn Sie betroffen sind, bieten wir eine kostenlose Erstberatung an; nutzen Sie dazu bitte unsere Kontaktseite.

Merkmale seriöser Online-Plattformen für Finanzdienstleistungen

  • Klare Angaben zu Firmenname, Sitz und vollständigem Impressum und Geschäftsbedingungen.
  • Regulierung und Aufsicht durch anerkannte Finanzaufsichtsbehörden; Nachweis über die Zulassung lässt sich überprüfen. Siehe dazu unsere Informationen zur Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden.
  • Transparente Informationen zu Renditen, Risiko und Gebühren. Vergleichen Sie angebotene Renditen mit marktüblichen Angeboten, siehe auch Renditen.
  • Seriöse Angebote nutzen bankinterne Lösungen, bei denen Anlegerkonten eindeutig dem Kontoinhaber zugeordnet sind und nicht nur eine IBAN genannt wird.
  • Verifizierbare Kontaktdaten, nachvollziehbare Kundenkommunikation und nachvollziehbare Auszahlungsprozesse. Weiterführende Hinweise finden Sie bei Auszahlung bei Trading-Plattformen.

Typische Warnsignale für Anlagebetrug

  • Unrealistisch hohe Versprechen von Renditen bei gleichzeitig geringem Risiko.
  • Dringender Zeitdruck und aggressive Verkaufsstrategien. Informationen hierzu finden Sie unter Aggressive Verkaufstaktiken.
  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum und unklare AGB.
  • Zahlungsanweisungen ausschließlich auf eine IBAN ohne eindeutige Kontoinhaberzuordnung.
  • Fehlende oder gefälschte Hinweise auf Aufsichtsbehörden. Prüfen Sie Aufsichtsregister etwa bei der BaFin oder der FINMA.
  • Erste Hinweise oder Berichte über die Plattform in Warnlisten. Unsere Broker-Warnliste informiert über bekannte Fälle.

Warum die IBAN-Prüfung missbraucht werden kann

Viele Zahlungsprozesse basieren auf der korrekten IBAN als routinemäßigem Identifikationsmerkmal. Betrüger nutzen diese Praxis, indem Gelder auf Konten mit korrekter IBAN geleitet werden, die formal existieren, die aber nicht dem angezeigten Begünstigten gehören. Dadurch entsteht für Anleger der Eindruck einer legitimen Abwicklung, obwohl die rechtliche Zuordnung fehlt.

Wie Verbraucher sich schützen können

  • Prüfen Sie die Regulierung und die Identität des Anbieters. Offizielle Register der Aufsichtsbehörden lassen sich online einsehen. Beispiele: BaFin, FCA, FINMA.
  • Holen Sie unabhängige Informationen ein, dokumentieren Sie die gesamte Kommunikation und behalten Sie Zahlungsnachweise.
  • Nutzen Sie etablierte Informationsangebote zu Online-Brokern und Plattformen, zum Beispiel unsere Seite zu Online-Broker.

Unsere Unterstützung für Betroffene

Die Kanzlei Ritschel & Keller berät und unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Prüfung von Rückforderungsansprüchen und weiteren rechtlichen Optionen. Wir analysieren die Sachlage und klären, ob zivilrechtliche oder andere rechtliche Schritte in Betracht kommen. Für eine erste Einschätzung bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns über Kontakt Ritschel & Keller oder informieren Sie sich über unser Team unter Rechtsanwälte Ritschel & Keller.

Hinweis: Wir verlinken in diesem Beitrag nicht direkt auf die fragliche Plattform Corpa-ag.ch. Weiterführende Warnmeldungen von Aufsichtsbehörden finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Behörden, etwa BaFin, FINMA oder FMA.

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