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Clearstream Holding – Rezensionen und Erfahrungen

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Warnung: Clearstream Holding auf personalcontrol-room.com ist betrügerisch

Kurz und eindeutig: Bei dem Angebot unter dem Namen Clearstream Holding auf der Website personalcontrol-room.com handelt es sich nach Auffassung der BaFin um Identitätsdiebstahl und Betrug. Die BaFin warnt ausdrücklich vor der Plattform und vor gefälschten Investitionsverträgen. Lesen Sie die offizielle Warnmeldung der BaFin hier: BaFin Warnmeldung vom 24.02.2026.

Was die Behörde festgestellt hat

  • Die BaFin stuft das Angebot als Clone-Firm ein. Die Betreiber geben vor, zur Clearstream-Gruppe zu gehören, tatsächlich besteht diese Verbindung nicht.
  • Es werden angeblich von „Finanzexperten der Clearstream Holding AG“ stammende, aber gefälschte Investitionsverträge versandt.
  • Nach BaFin-Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerte ohne erforderliche Erlaubnis an.
  • Die Plattform personalcontrol-room.com ist nahezu identisch mit einer zuvor gemeldeten Verdachtsseite inv.my-own-space.com, was auf Serienbetrieb durch Kriminelle hindeutet.
  • Rechtsgrundlage der BaFin-Mitteilung: § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG.

Konkrete technische Indizien

  • Domainregistrierung: personalcontrol-room.com wurde am 04.12.2025 registriert.
  • WHOIS-Daten sind durch Privacy-Services verborgen, Betreiber damit verschleiert.
  • Infrastruktur: Einsatz von Cloudflare und geringe öffentliche Sichtbarkeit sind typische Merkmale von Betrugsauftritten.

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Woran man unseriöse Broker wie diesen erkennt

Viele Indikatoren wiederholen sich bei solchen Maschen. Achten Sie besonders auf:

  • Unklare oder fehlende Anbieterkennzeichnung im Impressum.
  • Domain mit kurzer Historie und geschützten WHOIS-Daten.
  • Angebote für Privatanleger, obwohl die genannten Firmen in Wirklichkeit keine Privatkunden betreuen.
  • Versand von professionell wirkenden, aber gefälschten Verträgen und Dokumenten.
  • Handlungsaufforderungen, die Zahlungen an unbekannte Konten oder Krypto-Wallets verlangen.
  • Ähnlichkeit zu anderen bereits beanstandeten Seiten, Hinweis auf Template-Recycling.

Wie Cybercrime bei Brokerbetrug typischerweise funktioniert

Kurz und knapp: Kriminelle nutzen Vertrauen, Technik und Massenabfertigung.

  • Sie imitieren bekannte Firmennamen, um Seriosität vorzutäuschen.
  • Mittels professionell wirkender Dokumente und Website-Templates wird ein glaubwürdiger Auftritt erzeugt.
  • Kontaktaufnahme erfolgt oft per E-Mail, Telefon oder Messenger. Ziel ist die Herbeiführung von Zahlungen oder die Beschaffung sensibler Daten.
  • Hinter den Aktionen stehen häufig wechselnde Domain-Setups und anonymisierte Zahlungswege, um Zuordnungen zu erschweren.

Ermittlungsstand und Erfahrungsberichte

Wichtig zu wissen:

  • Die BaFin hat die Plattform als Identitätsmissbrauch eingestuft. Das ist eine belastbare offizielle Feststellung.
  • Bei unserer Recherche fanden sich bisher keine eindeutig zuordenbaren, verifizierten Berichte von betroffenen Anlegern, die personalcontrol-room.com nennen. Das bedeutet nicht, dass keine Opfer existieren. Oft werden Schadenslagen privat oder in geschlossenen Gruppen ausgetragen.
  • Fehlende Betreiberangaben und die kurzzeitige Domainhistorie erschweren eine zivil- oder strafrechtliche Zuordnung.

Warum die Nennung von Clearstream irreführend ist

Die echte Clearstream ist eine Infrastruktur- und Nachhandelsorganisation und bietet keine Handelskonten oder Retail-Finanzdienstleistungen für Privatanleger an. Kriminelle nutzen den Namen bekannter Firmen als Vertrauensanker. Die BaFin betont, dass die Angebote nicht von der Clearstream Holding AG oder anderen Clearstream-Gesellschaften stammen.

Was wir für Sie tun können

  • Rechtliche Ersteinschätzung und Prüfung, ob Dokumente, E-Mails oder Zahlungswege Anknüpfungspunkte für zivilrechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen bieten.
  • Unterstützung bei der Dokumentation Ihrer Unterlagen und bei der Kommunikation mit Behörden.
  • Verbindung zu weiteren Hilfsangeboten und spezialisierten Ermittlungsstellen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder besuchen Sie unsere Informationsseiten zu Anlagebetrug, Online Broker und Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden. Weiterführende Hinweise zu Auszahlungen bei Trading-Plattformen finden Sie hier: Auszahlung bei Trading-Plattformen.

Abschließende Hinweise

Die BaFin-Warnung vom 24.02.2026 ist die zentrale, offizielle Quelle für die hier dargestellten Erkenntnisse. Wir raten dazu, Angebote unter dem Namen Clearstream Holding auf personalcontrol-room.com nicht zu nutzen und bei Kontaktaufnahme rechtlichen Rat einzuholen. Eine Übersicht weiterer bekannter Warnfälle finden Sie in unserer Broker Warnliste und auf der Seite unserer Rechtsanwälte.

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