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BlueOcean Asset Management Seriös? Test und Erfahrungen

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Warnung: BlueOcean Asset Management ist betrügerisch

BlueOcean Asset Management muss aktuell als unseriös eingestuft werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20.02.2026 ausdrücklich vor Angeboten auf den Domains boamglobal.com und boamglobal-mf.com sowie vor zugehörigen WhatsApp-Gruppen gewarnt. Laut BaFin bietet die Betreiberin BlueOcean Asset Management Ltd. Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Sie finden die offizielle Warnmeldung hier: BaFin-Warnung vom 20.02.2026.

Was die Aufsichtsbehörde feststellt

  • Warnung vor den Domains boamglobal.com und boamglobal-mf.com und vor zugehörigen WhatsApp-Gruppen.
  • Angaben zu Rollen in den Gruppen, namentlich „Dr Feldmann“ und Assistentin „Lina Weiss“.
  • Feststellung: Die Betreiberin bietet Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne BaFin-Erlaubnis an. Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.
  • Hinweis der BaFin: Bei Zweifeln die Unternehmensdatenbank der Aufsicht prüfen und allgemein erhöhte Vorsicht bei Anlageangeboten via Messenger walten lassen.

Wie das Angebot beschrieben wird

  • Die Website boamglobal.com präsentiert sich als Asset Management mit quantitativen Strategien und nennt eine Leitfigur „Dr. Markus Feldmann“.
  • Medienberichte beschreiben das Muster: Anbahnung über WhatsApp-Gruppen, sehr hohe Renditeversprechen, Druck zu sofortigen Einzahlungen und anschließende Auszahlungsprobleme. Siehe dazu einen zusammenfassenden Pressebeitrag bei t-online.
  • Es existieren mehrere sekundäre Berichte auf Verbraucher- und Rechtsportalen, die das Vorgehen als typische Betrugsmasche einordnen.

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Typische Warnsignale in diesem Fall

  1. Unerlaubte Tätigkeit: Die BaFin spricht von fehlender Erlaubnis. Das ist ein zentrales Warnzeichen.
  2. Kommunikation über WhatsApp-Gruppen mit vorgefertigten Expertenrollen und Assistentinnen.
  3. Sehr hohe Renditeversprechen kombiniert mit Gruppendruck und zeitlich engen Angeboten.
  4. Stellvertretende oder unvollständige Angaben im Impressum bzw. fehlende ladungsfähige Anschrift auf der Startseite.
  5. Parallelbetrieb oder Wechsel zwischen ähnlichen Domains, hier boamglobal.com und boamglobal-mf.com.
  6. Berichte über ausgebliebene oder blockierte Auszahlungen in sekundären Quellen.

Firmenhintergrund und offene Fragen

In öffentlichen Firmenregistern tauchen ähnliche Firmennamen auf. Beispiel: Ein Unternehmen namens BLUEOCEAN ASSET MANAGEMENT LIMITED wurde in UK geführt und war zum Teil bereits aufgelöst. Solche Namensgleichheiten sind kein Beleg für Identität der Betreiber der Plattform boamglobal.com. Für eine belastbare Zuordnung sind weitere Daten nötig, etwa Impressumsdaten, Zahlungsdetails oder technisches Forensikmaterial.

Das zugrundeliegende Deliktbild: Kurz zu Cybercrime im Anlagebereich

  • Social Engineering über Messenger-Apps führt zu schneller Vertrauensbildung und hohem Druck zur Einzahlung.
  • Gefälschte Expertenidentitäten und Teamdarstellungen erhöhen die Glaubwürdigkeit. Identitätsmissbrauch ist möglich, muss aber jeweils geprüft werden.
  • Techniken umfassen Spiegel-Domains, wechselnde Zahlungsziele und das Verknüpfen von vermeintlichen Kontoauszügen oder Dashboard-Ansichten zur Irreführung.

Was Betroffene und Medien berichten

Ein t-online-Artikel schildert das typische Narrativ: Aufnahme in WhatsApp-Investmentgruppen, Vorstellung einer Expertenfigur, Versprechen sehr hoher Renditen und dann Schwierigkeiten bei der Auszahlung. Betroffene berichten in Sekundärquellen über Aufforderungen zu Nachzahlungen und neue Bedingungen für Auszahlungen. Diese Darstellungen sind konsistent mit den von der BaFin beschriebenen Risiken, sie ersetzen jedoch keine gerichtsfeste Dokumentation einzelner Schadensfälle.

Worauf Sie achten sollten

  • Misstrauen gegenüber Angeboten, die über Messenger kanalisiert werden.
  • Prüfung offizieller Warnlisten und Aufsichtsdatenbanken vor einem Investmentschritt. Unsere Kanzlei hat dazu Informationsseiten, z.B. zum Thema Regulierung und zur Broker-Warnliste.
  • Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte ist sinnvoll, wenn Zweifel bestehen oder bereits Zahlungen erfolgt sind.

Unterstützung durch Ritschel & Keller

Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit Fällen aus der WhatsApp-Investmentmasche und mit der rechtlichen Einordnung unerlaubter Anlageangebote. Wenn Sie Fragen haben oder eine Einschätzung wünschen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Nutzen Sie unser Kontaktformular, lesen Sie unsere Hinweise zu Anlagebetrug oder sehen Sie unsere Übersicht zur Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden:

Hinweis: Die Domain boamglobal.com wird in der BaFin-Warnmeldung namentlich genannt. Die offizielle BaFin-Mitteilung finden Sie hier: BaFin-Warnmeldung zu boamglobal.

Kontakt

Wenn Sie betroffen sind oder Belege zur weiteren Prüfung haben, sprechen Sie uns an. Unsere Anwälte für Anlagebetrug unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung. Mehr zu unserem Team: Ritschel & Keller Rechtsanwälte.

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