Aurimentum Erfahrungen – wir informieren
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Kostenlose ErstberatungAurimentum – Goldsparplan, BaFin-Verbot und mögliche Anlegeransprüche im Fokus
Die Investition in Gold gilt seit Jahrhunderten als Inbegriff von Sicherheit und Werterhalt. Anbieter wie Aurimentum werben gezielt mit diesem Image und versprechen Anlegern Inflationsschutz, Stabilität und Vermögensaufbau. Doch hinter der glänzenden Fassade zeigen sich – bei näherer juristischer Betrachtung – erhebliche Risiken und rechtliche Problemstellungen.
Im Folgenden beleuchten wir als auf Anlagebetrug und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei die Hintergründe rund um Aurimentum, die Einschätzung der Finanzaufsicht sowie die Möglichkeiten geschädigter Anleger zur Rückforderung investierter Gelder.
Kurzüberblick der gesicherten Fakten
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Am 20. Juli 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der R & R Consulting GmbH, Kulmbach, das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Goldkauf mit Treuerabatt“, vermarktet unter der Marke Aurimentum, untersagt. Die offizielle Mitteilung der BaFin ist verfügbar: BaFin Verbrauchermitteilung 30.07.2021.
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Die Website führt ein Impressum mit dem Betreiber R&R Consulting GmbH, Adresse Alte Forstlahmer Str. 22, 95326 Kulmbach, und Handelsregister HRB 7264, Amtsgericht Bayreuth.
Was ist Aurimentum?
Aurimentum ist eine Marke der R & R Consulting GmbH und bietet insbesondere:
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Goldkäufe (Einmalanlagen)
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Goldsparpläne mit monatlichen Raten
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sogenannte „Treuebonus“-Modelle
Auf der Website Aurimentum wird das Angebot offensiv beworben:
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Gold als Inflationsschutz
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Vermögensaufbau für Kinder
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„Sicherheit ist Gold wert“
Diese Marketingbotschaften sind typisch für Anbieter im Bereich alternativer Kapitalanlagen – insbesondere im Grauen Kapitalmarkt.
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Das Geschäftsmodell: Goldkauf mit „Treuebonus“
Ein zentrales Element des Angebots ist der sogenannte Goldsparplan:
Anleger kaufen Gold (oft in kleinen Einheiten)
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Das Gold wird zu einem deutlich über dem Marktpreis liegenden Preis verkauft
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Nach einer Haltefrist wird ein Bonus (z. B. 8 %) in Aussicht gestellt
Dieses Modell wirft aus juristischer Sicht mehrere Fragen auf:
Wirtschaftliche Einordnung
Gerichte und Aufsichtsbehörden bewerten solche Konstruktionen häufig nicht als reinen Warenkauf, sondern als:
Vermögensanlage mit Renditeversprechen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass der „Treuebonus“ wirtschaftlich einer Verzinsung gleichkommt
BaFin greift ein: Untersagung wegen Prospektverstoß
Besonders brisant ist die Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die zentralen Punkte:
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Aurimentum bot eine Vermögensanlage ohne genehmigten Verkaufsprospekt an
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Dies verstößt gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
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Die BaFin untersagte das Angebot im Jahr 2021 ausdrücklich
Konkret:
Die Behörde qualifizierte das Modell als „sonstige Anlage mit Rückzahlungs- oder Verzinsungsversprechen“
Folge:
Das öffentliche Angebot durfte in Deutschland nicht weiter vertrieben werden.
Typische Risiken für Anleger
Aus anwaltlicher Sicht zeigen sich bei Aurimentum mehrere klassische Risikofaktoren:
1. Fehlende Transparenz
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Kein geprüfter Verkaufsprospekt
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Eingeschränkte Einblicke in Unternehmenszahlen
2. Überhöhte Preise
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Gold wurde teilweise deutlich über Marktpreis verkauft
3. Kostenstruktur
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Einrichtungsgebühren und laufende Kosten
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Teile der Einzahlungen fließen nicht in Gold
4. Konstruktion mit Bonusversprechen
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Renditeähnliche Versprechen ohne klassische Regulierung
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Gefahr der rechtlichen Umgehung von Anlegerschutzvorschriften
5. Branchenrisiko
Die BaFin warnt generell vor problematischen Geschäftsmodellen im Goldhandel
Warum solche Modelle rechtlich problematisch sind
Aus Sicht eines erfahrenen Kapitalmarktrechtsanwalts liegt das Kernproblem in der Verschleierung der wahren Natur der Anlage.
Juristisch entscheidend ist:
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Nicht die Bezeichnung („Goldkauf“)
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Sondern die wirtschaftliche Realität
Wenn eine Rendite in Aussicht gestellt wird, handelt es sich regelmäßig um eine Vermögensanlage.
Konsequenzen:
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Prospektpflicht
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Aufklärungspflichten
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Haftungsrisiken für Anbieter und Vermittler
Haftung und Schadensersatz: Welche Ansprüche bestehen?
Geschädigte Anleger haben mehrere rechtliche Ansatzpunkte, insbesondere:
1. Prospekthaftung
Wenn kein ordnungsgemäßer Verkaufsprospekt vorliegt:
Anspruch auf Rückabwicklung der Investition!
2. Falschberatung / Anlageberatung
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Unzureichende Risikoaufklärung
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Darstellung als „sichere Anlage“
Haftung des Vermittlers möglich!
3. Täuschung über Kosten und Rendite
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Verschleierung von Preisaufschlägen
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Irreführende Bonusversprechen
4. Haftung der Verantwortlichen
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Geschäftsführer
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Hintermänner
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Vertriebspartner
Anspruchsgegner sind oft vielfältig!
Rückforderung investierter Gelder: Chancen für Anleger
Die gute Nachricht:
In vielen Fällen bestehen realistische Chancen, investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Besonders relevant:
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Rückabwicklung wegen Prospektverstoß
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Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung
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Haftung des Vertriebs
Viele Gerichte stellen zunehmend auf den Anlegerschutz ab – insbesondere bei Konstruktionen des Grauen Kapitalmarkts.
Fazit: Aurimentum kritisch prüfen – jetzt handeln
Aurimentum ist ein klassisches Beispiel für ein Anlageprodukt, bei dem:
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vermeintliche Sicherheit (Gold)
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mit komplexen Vertragsstrukturen
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und rechtlichen Grauzonen kombiniert wird
Die Einschätzung der BaFin sowie gerichtliche Entscheidungen zeigen deutlich:
Hier bestehen erhebliche rechtliche Risiken für Anleger
Handlungsempfehlung der Kanzlei Ritschel & Keller
Wenn Sie in Aurimentum investiert haben, sollten Sie keine Zeit verlieren.
Wir empfehlen dringend:
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Verträge rechtlich prüfen lassen
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mögliche Ansprüche sichern
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Verjährungsfristen beachten
Insbesondere Prospekthaftungsansprüche bieten häufig eine effektive Möglichkeit zur Rückforderung.
Unsere Unterstützung für Betroffene
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Ritschel & Keller verfügt über umfassende Erfahrung in derartigen Fällen.
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Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen.
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Bei Bedarf unterstützen wir bei der Beweissicherung und der Kommunikation mit Behörden und Zahlungsdienstleistern.
Nutzen Sie unsere Informationsseiten für Hintergrundwissen: Online Broker, Regulierung durch Finanzaufsichtsbehörden. Zur Kontaktaufnahme: Ritschel & Keller Kontakt oder sehen Sie unsere Broker Warnliste.
Fazit
Die BaFin-Untersagung vom Juli 2021 gegen das Produkt unter der Marke Aurimentum ist ein gravierender Hinweis auf rechtliche Mängel des Angebots. aurimentum.de sollte daher als riskant eingeordnet werden. Wer mit diesem Angebot in Vertragsbeziehungen stand, sollte eine rechtliche Überprüfung der individuellen Vertragsunterlagen erwägen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen.
Unsere Kanzlei steht für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Informationen zu unseren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten: Ritschel & Keller Rechtsanwälte.
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