AuA24 AG Insolvenz – Was Anleger jetzt wissen müssen
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Kostenlose ErstberatungDie AuA24 AG Insolvenz beschäftigt derzeit zahlreiche Anleger in Deutschland. Anfang März 2026 wurde über das Vermögen der AuA24 AG mit Sitz in Norderstedt ein vorläufiges Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Norderstedt eingeleitet (Az. 66 IN 41/26).
Viele Investoren hatten zuvor Aktien der Gesellschaft zu teilweise sehr hohen Preisen erworben. Darüber hinaus berichten Anleger, dass im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Aktien auch Privatdarlehen an Personen aus dem Umfeld des Unternehmens vergeben wurden.
Für betroffene Anleger stellt sich nun die zentrale Frage: Welche Ansprüche bestehen nach der AuA24 AG Insolvenz und wie können Verluste begrenzt werden?
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Hintergrund der AuA24 AG Insolvenz
Die AuA24 AG war eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Norderstedt. Nach den uns vorliegenden Informationen wurden Aktien der Gesellschaft zu Preisen verkauft, die den Nennwert der Aktien deutlich überstiegen.
Mit der Einleitung des Insolvenzverfahrens stellt sich für viele Anleger die Frage, ob und in welcher Höhe sie ihre Investitionen zurückerhalten können.
Typische Fragen sind beispielsweise:
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Was bedeutet die AuA24 AG Insolvenz für Aktionäre?
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Müssen Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden?
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Bestehen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche?
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Können Verluste durch rechtliche Schritte reduziert werden?
Vertrieb der Aktien über die TPK Vermögensverwaltungs KG
Nach vorliegenden Informationen wurden Aktien der AuA24 AG unter anderem über die TPK Vermögensverwaltungs KG vertrieben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte bereits im Dezember 2025 eine Verbraucherwarnung. Demnach besteht der Verdacht, dass Aktien der AuA24 AG ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich angeboten wurden.
Nach europäischem Kapitalmarktrecht dürfen Wertpapiere grundsätzlich nur dann öffentlich angeboten werden, wenn ein von der BaFin gebilligter Prospekt vorliegt.
Fehlt ein solcher Prospekt, können unter Umständen Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen.
Haftung der Vorstände der AuA24 AG
Neben Ansprüchen gegen die Gesellschaft selbst kann auch eine persönliche Haftung der Vorstände der AuA24 AG in Betracht kommen.
Vorstände einer Aktiengesellschaft sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben des Kapitalmarktrechts einzuhalten und Anleger korrekt zu informieren.
Eine Haftung kann beispielsweise bestehen, wenn:
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ein öffentliches Angebot von Aktien ohne erforderlichen Prospekt erfolgte
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Anleger über Risiken der Beteiligung nicht ausreichend informiert wurden
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organisatorische Pflichten verletzt wurden
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Kapitalanlagen vertrieben wurden, obwohl erhebliche Risiken bekannt waren
Gerade im Fall einer Insolvenz kann die Prüfung solcher Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder für Anleger besonders wichtig sein.
Privatdarlehen im Umfeld der AuA24 AG
Mehrere Anleger berichten zudem, dass ihnen im Zusammenhang mit der Beteiligung hochverzinste Privatdarlehen angeboten wurden.
Diese Darlehen sollen teilweise direkt an Personen aus dem Umfeld der Gesellschaft vergeben worden sein. In einigen Fällen wurden angeblich Aktien der AuA24 AG als Sicherheit übertragen.
Hier stellen sich insbesondere folgende Fragen:
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Sind solche Sicherheiten rechtlich wirksam?
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Können Darlehensforderungen weiterhin geltend gemacht werden?
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Bestehen Ansprüche gegen weitere Beteiligte?
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Können Forderungen gegen einen möglichen Nachlass durchgesetzt werden?
Welche Ansprüche Anleger prüfen lassen sollten
Im Zusammenhang mit der AuA24 AG Insolvenz können je nach Einzelfall verschiedene rechtliche Schritte in Betracht kommen:
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Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
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Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche
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Ansprüche gegen Vertriebsunternehmen oder Vermittler
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Ansprüche aus Darlehensverträgen
AuA24 AG Insolvenz – Betroffene Anleger sollten jetzt handeln
Die Insolvenz der AuA24 AG betrifft möglicherweise eine größere Zahl von Anlegern. Gerade bei Insolvenzverfahren können Fristen gelten, etwa für die Anmeldung von Forderungen.
Betroffene Anleger sollten daher ihre rechtliche Situation frühzeitig prüfen lassen.
Geschädigte Anleger können sich an unsere Kanzlei wenden
Unsere Kanzlei prüft derzeit Ansprüche von Anlegern im Zusammenhang mit der AuA24 AG Insolvenz.
Wenn Sie
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Aktien der AuA24 AG erworben haben
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Darlehen im Zusammenhang mit diesem Investment vergeben haben
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oder von der AuA24 AG Insolvenz betroffen sind
können Sie sich gerne an uns wenden.
Für eine erste rechtliche Einschätzung sind insbesondere folgende Unterlagen hilfreich:
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Kaufverträge über AuA24-Aktien
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Zahlungsnachweise
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Darlehensverträge
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Schriftverkehr mit der AuA24 AG oder der TPK Vermögensverwaltungs KG
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Nachweise über Aktienregistrierungen oder Dividendenzahlungen
Nach Durchsicht der Unterlagen prüfen wir, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.
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