Schlote Holding GmbH Anleihe: Rechtliche Analyse und Vertretung

Die Schlote Holding GmbH hat als Emittentin die Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256 / WKN: A2YN25) mit einem Nominalwert von 25 Mio. Euro und einem Zinssatz von 6,75% aufgelegt. Die Gesellschaft rief die Inhaber dieser Anleihe am 25. Januar 2024 zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 9. Februar 2024 bis einschließlich 11. Februar 2024 auf. Da die erste Abstimmung hinsichtlich der Schlote Holding GmbH Anleihe das notwendige Quorum verfehlte, wird voraussichtlich Mitte März 2024 eine zweite Versammlung stattfinden.

Hintergrund und aktuelle Situation

Die Automotive Industrie ist nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges betroffen, was zu gestörten Lieferketten und gestiegenen Energiepreisen geführt hat. Diese Faktoren führten in den vergangenen Jahren zu Abrufrückgängen bei den Kunden der Schlote-Gruppe, die größer waren als erwartet. Eine Trend-Umkehr ist derzeit nicht erkennbar, und die Schlote-Gruppe geht von einer mehrjährigen Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau aus. Die geplante Rückzahlung der Anleihe im November 2024 ist daher nicht realisierbar, weshalb die Gesellschaft die Anleiheinhaber um Zugeständnisse bittet, um eine gerichtliche Restrukturierung zu vermeiden.

Vorgeschlagene Restrukturierungsmaßnahmen für die Schlote Holding GmbH Anleihe

Die Schlote-Gruppe schlägt vor, dass die Anleiheinhaber einem Verzicht auf die Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 50% des Nennwertes zustimmen. Zudem soll die Laufzeit der Anleihe um 9 Jahre bis zum 21. November 2033 verlängert werden. Die Zinsen sollen nicht mehr jährlich, sondern erst zum Rückzahlungstermin fällig werden. Des Weiteren soll Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber bestellt werden.

Position von Ritschel & Keller hinsichtlich der Schlote Holding GmbH Anleihe

Wir, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Ritschel & Keller, vertreten die Interessen der Anleihegläubiger. Nach unserer rechtlichen Analyse ist das vorgeschlagene Restrukturierungskonzept aus verschiedenen Gründen nicht zustimmungsfähig. Ein Verzicht auf die vollständige Rückzahlung der Anleihe sollte mit einem Beitrag der Eigentümer und einer Besserungskomponente einhergehen, um die Bonität der Gesellschaft zu stärken und den Anleihegläubigern die Möglichkeit zu geben, ihr Kapital inklusive angemessener Verzinsung zurückzuerhalten. Zudem bedarf es eines Sanierungsgutachtens, um die Erfolgsaussichten einer Restrukturierung bewerten zu können.

Empfehlung von Ritschel & Keller

Wir raten den betroffenen Anleihegläubigern dringend, sich zu organisieren und ihre Interessen zu wahren. Die Vertretung auf der Anleihegläubigerversammlung ist von entscheidender Bedeutung, um eine bestmögliche Lösung zu erzielen. Ritschel & Keller bietet kompetente rechtliche Beratung und Vertretung für Anleihegläubiger. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre finanziellen und rechtlichen Interessen zu schützen.

In unserer kostenfreien Erstberatung klären wir Sie über die möglichen weiteren Schritte auf, die wir als Rechtsanwälte für Sie unternehmen können.

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