Valurium Ltd. – Die BaFin warnt!

BaFin-Warnung vor Valurium Ltd.: Vorsicht beim Kauf vorbörslicher Aktien der Curve Energy Corp.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine eindringliche Warnung ausgesprochen: Die Valurium Ltd. steht im Verdacht, in Deutschland vorbörsliche Aktien der Curve Energy Corp. öffentlich anzubieten – und zwar ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt. Dies stellt einen erheblichen Verstoß gegen die europäische Prospektverordnung dar und birgt für Anlegerinnen und Anleger erhebliche rechtliche sowie finanzielle Risiken. In diesem Artikel beleuchten wir als auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei Ritschel & Keller diesen Fall im Detail, erklären die rechtlichen Hintergründe und zeigen auf, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten betroffene Anleger haben.

Worum geht es im Fall Valurium Ltd. und Curve Energy Corp.?

Die Valurium Ltd., ein nach bisherigem Kenntnisstand außerhalb Deutschlands ansässiges Unternehmen, bietet Anlegern unaufgefordert vorbörsliche Aktien der Curve Energy Corp. an. Dabei wird kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt zur Verfügung gestellt. Dieses Vorgehen ist nicht nur gesetzeswidrig, sondern typischerweise auch ein Warnsignal für unseriöse oder betrügerische Geschäftsmodelle im Bereich des sogenannten Grey Capital Markets.

Was ist ein Wertpapierprospekt – und warum ist er so wichtig?

Ein Wertpapierprospekt dient der umfassenden Information von Anlegern. Er enthält unter anderem:

  • eine detaillierte Beschreibung des Emittenten (also des Unternehmens, das die Wertpapiere herausgibt),
  • Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
  • Informationen über das Geschäftsmodell und die geplante Mittelverwendung,
  • Risikohinweise und rechtliche Rahmenbedingungen.

Er wird im Rahmen eines formellen Verfahrens bei der BaFin eingereicht und dort auf Verständlichkeit, Vollständigkeit und Kohärenz geprüft. Diese Prüfung stellt sicher, dass der Anleger nicht im Blindflug investiert – sondern auf einer fundierten, gesetzlich abgesicherten Informationsbasis.

Verstoß gegen die Prospektpflicht: Ein ernstzunehmendes Warnsignal

Nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung besteht grundsätzlich eine Prospektpflicht für jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren in der Europäischen Union. Verstöße gegen diese Vorschrift können schwerwiegende Folgen haben – für den Anbieter ebenso wie für den Anleger.

Rechtliche Konsequenzen für Anbieter

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Prospektpflicht sind eindeutig geregelt:

  • Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Jahresumsatzes,
  • Bußgelder in Höhe des doppelten wirtschaftlichen Vorteils aus dem Verstoß,
  • zivilrechtliche Haftung für entstandene Schäden,
  • Strafrechtliche Ermittlungen bei Verdacht auf Betrug, Marktmanipulation oder unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen.

Die Valurium Ltd. steht in diesem Kontext unter besonders kritischer Beobachtung, da sie offenbar systematisch Anleger kontaktiert und zum Kauf der Aktien drängt – ohne die dafür zwingend notwendigen Offenlegungspflichten zu erfüllen.

Wie erkennen Anleger dubiose Angebote wie das der Valurium Ltd.?

Anlagebetrüger gehen häufig mit professionellem Auftreten und geschicktem Marketing vor. Dennoch gibt es typische Warnsignale, die man als Anleger ernst nehmen sollte:

  • Unaufgeforderte Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail
  • Versprechen hoher Renditen bei angeblich minimalem Risiko
  • Dringender Handlungsdruck („Nur noch heute verfügbar!“)
  • Fehlender oder unzureichender Prospekt
  • Unklarer oder verschleierter Unternehmenssitz
  • Keine Eintragung oder Zulassung bei BaFin oder anderen Aufsichtsbehörden

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wenn Sie von der Valurium Ltd. kontaktiert wurden oder bereits Geld in vorbörsliche Aktien der Curve Energy Corp. investiert haben, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Unsere Kanzlei Ritschel & Keller steht Ihnen in dieser Situation mit umfassender Erfahrung und Expertise zur Seite.

Unsere Leistungen für betroffene Anleger

Als spezialisierte Kanzlei bieten wir:

  • Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Rechtsgutachten zur Einschätzung von Rückforderungsansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche
  • Vertretung gegenüber der BaFin und anderen Behörden

Durch unsere konsequente Spezialisierung im Kapitalanlagerecht verfügen wir über tiefgehende Kenntnisse der Methoden und Strategien unseriöser Anbieter und wissen, wie man deren Haftung durchsetzt.

Wichtige Informationsquellen für Anleger

Wer sich selbst informieren will, dem stehen unter anderem folgende Quellen zur Verfügung:

Ein fehlender Eintrag oder ein nicht auffindbarer Prospekt sind deutliche Warnzeichen, die Sie keinesfalls ignorieren sollten.

Warum sind vorbörsliche Aktien besonders riskant?

Der Erwerb von vorbörslichen Aktien (sogenannte „Pre-IPO Shares“) ist ohnehin mit hohen Risiken verbunden – selbst bei renommierten Unternehmen. Wenn jedoch zusätzlich ein Prospekt fehlt und die Anbahnung des Geschäfts über dubiose Wege erfolgt, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.

Risiken im Überblick

  • Keine Gewährleistung, dass die Aktien jemals börslich handelbar sein werden
  • Hohe Intransparenz über die Verwendung der investierten Mittel
  • Keine Möglichkeit der Rückgabe oder des Weiterverkaufs
  • Fehlende staatliche Kontrolle und Überwachung

Fazit: Vertrauen ist gut – rechtliche Prüfung ist besser

Der Fall Valurium Ltd. zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Anlageentscheidungen mit Bedacht und juristischem Sachverstand vorzugehen. Wenn Sie Opfer eines möglicherweise betrügerischen Angebots geworden sind oder unsicher sind, ob Ihre Investition rechtlich abgesichert ist, wenden Sie sich frühzeitig an unsere Kanzlei.

Jetzt handeln – bevor es zu spät ist

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Gemeinsam klären wir, ob und wie Sie Ihr investiertes Kapital zurückholen können. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Anlagebetrug setzen sich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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In unserer kostenfreien Erstberatung klären wir Sie über die möglichen weiteren Schritte auf, die wir als Rechtsanwälte für Sie unternehmen können.

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