Prämiensparen: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Das Prämiensparen war für viele Sparer lange eine attraktive Sparform. Doch in den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen über die Zinsanpassungsklauseln in diesen Verträgen. Viele Sparkassen und Volksbanken haben diese Anpassungen zu Ungunsten der Sparer vorgenommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein wegweisendes Urteil gefällt, das viele Prämiensparer betrifft: Die Zinsanpassungsklauseln vieler Verträge sind unwirksam, und die Institute müssen Zinsen nachzahlen. In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema und wie Sie mit der Unterstützung der erfahrenen Anwälte von Ritschel & Keller Ihr Geld zurückholen können.

Was ist Prämiensparen?

Prämiensparen ist eine Form des Sparens, bei der die Sparer regelmäßig einen festen Betrag einzahlen und dafür Prämien und Zinsen erhalten. Diese Sparform war besonders in den 1990er und 2000er Jahren beliebt. Die Verträge lockten mit attraktiven Prämien, die über die Jahre steigen sollten, und variablen Zinsen, die an den Marktzinssatz gekoppelt waren.

Problematik der Zinsanpassung beim Prämiensparen

In vielen Prämiensparverträgen wurden Zinsanpassungsklauseln verwendet, die den Banken und Sparkassen erlaubten, die Zinsen an den aktuellen Marktzinssatz anzupassen. Allerdings haben viele Institute diese Klauseln zu ihren Gunsten ausgelegt und die Zinsen zu niedrig angesetzt. Dies führte dazu, dass viele Sparer über die Jahre hinweg deutlich weniger Zinsen erhielten, als ihnen eigentlich zugestanden hätten.

Das BGH-Urteil zur Zinsanpassung

Der BGH hat entschieden, dass die gängigen Zinsanpassungsklauseln vieler Prämiensparverträge unwirksam sind. Die Institute müssen nun die Zinsen korrekt nachberechnen und die Differenz an die Sparer auszahlen. Dies ist ein großer Erfolg für Verbraucher, die jahrelang benachteiligt wurden.

Ihre Rechte als Prämiensparer

Als Prämiensparer haben Sie das Recht auf eine faire und transparente Berechnung der Zinsen. Das BGH-Urteil stärkt Ihre Position und ermöglicht es Ihnen, die zu wenig gezahlten Zinsen zurückzufordern. Folgende Rechte stehen Ihnen zu:

  1. Neuberechnung der Zinsen: Ihre Bank muss die Zinsen für den gesamten Sparzeitraum korrekt nachberechnen.
  2. Nachzahlung der Differenz: Sie haben Anspruch auf die Nachzahlung der zu wenig gezahlten Zinsen.
  3. Transparenz: Sie haben das Recht auf eine verständliche und nachvollziehbare Berechnung der Zinsen.

Wie Sie Ihr Geld zurückholen

Der Weg zur Rückforderung der zu wenig gezahlten Zinsen kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Es ist daher ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Die Rechtsanwaltskanzlei Ritschel & Keller hat umfangreiche Erfahrung im Bereich des Anlagebetrugs und der Rückforderung von Zinsen. Wir unterstützen Sie in folgenden Schritten:

1. Prüfung Ihres Prämiensparen-Vertrags

Unsere Anwälte prüfen Ihren Prämiensparvertrag auf unwirksame Zinsanpassungsklauseln und berechnen die Differenz, die Ihnen zusteht. Dabei gehen wir sorgfältig und gründlich vor und stellen so sicher, dass Sie keinen Cent verlieren.

2. Kontaktaufnahme mit der Bank

Wir nehmen in Ihrem Namen Kontakt mit Ihrer Bank auf und fordern die Neuberechnung der Zinsen. Unsere erfahrenen Juristen wissen, wie sie mit den Banken verhandeln müssen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

3. Rechtliche Schritte

Sollte die Bank sich weigern, die Zinsen korrekt nachzuzahlen, vertreten wir Sie vor Gericht. Unsere Anwälte haben bereits zahlreiche Erfolge in ähnlichen Fällen erzielt und setzen sich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Warum Ritschel & Keller?

Unsere Kanzlei Ritschel & Keller ist auf Verbraucherschutz und die Rückforderung von Zinsen spezialisiert. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und zahlreichen erfolgreichen Fällen sind wir Ihr idealer Partner, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir bieten Ihnen:

  • Kompetenz und Erfahrung: Unsere Anwälte sind Experten im Bereich des Anlagebetrugs und der Zinsanpassung.
  • Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und beraten Sie individuell und umfassend.
  • Durchsetzungsvermögen: Wir kämpfen mit Nachdruck für Ihre Rechte und scheuen keinen Konflikt mit den Banken.

Fazit: Jetzt handeln und Zinsen zurückfordern!

Das BGH-Urteil zur Zinsanpassung in Prämiensparverträgen bietet Ihnen die Möglichkeit, die zu wenig gezahlten Zinsen zurückzufordern. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich von den erfahrenen Anwälten der Kanzlei Ritschel & Keller unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung und holen Sie sich Ihr Geld zurück!

In unserer kostenfreien Erstberatung klären wir Sie über die möglichen weiteren Schritte auf, die wir als Rechtsanwälte für Sie unternehmen können.

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