One Group: Auszahlungsprobleme für 4000 Anleger bei ProReal

Die Krise bei der One Group, einem bedeutenden Immobilienfinanzierer, spitzt sich weiter zu, da das Unternehmen voraussichtlich 4000 Anlegern nicht pünktlich auszahlen kann. Diese unerwartete Entwicklung wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Rechtsanwaltskanzlei Ritschel & Keller analysiert die Situation und bietet Informationen sowie Empfehlungen für betroffene Anleger.

Hintergrund der Krise bei der One Group

Die One Group, eine Tochtergesellschaft des Hamburger Investmenthauses, hat über den Fonds ProReal Deutschland 7 mehr als 105 Millionen Euro von etwa 4000 Anlegern eingesammelt. Ziel war die Finanzierung deutscher und österreichischer Wohnungsbauprojekte der Muttergesellschaft Soravia aus Wien. Jedoch hat die ProReal Deutschland 7 GmbH nun bekannt gegeben, dass sie voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die fälligen Zahlungen fristgerecht zu leisten. Dies betrifft sowohl die jährlichen variablen Verzinsungen als auch die endfällige Rückzahlung der Vermögensanlage, die Ende Juni und Ende 2024 fällig sind.

Insgesamt haben 11.000 Anleger 409 Millionen Euro in die verschiedenen Vermögensanlagen der One Group investiert, um Immobilienprojekte zu finanzieren. Die Schwierigkeiten der One Group werden durch die „anspruchsvolle Marktsituation“ und eine „massive Korrekturphase“ aufgrund der Inflations- und Zinsentwicklung verschärft.

Rechtliche Bewertung und Empfehlungen von Ritschel & Keller

Die Ankündigung der One Group, Zahlungen an die Anleger auszusetzen, hat zu erheblichen rechtlichen Bedenken geführt. Ritschel & Keller, eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt betroffenen Anlegern, ihre finanziellen und rechtlichen Interessen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere wird die Rechtmäßigkeit der angekündigten Zinsaussetzung in Frage gestellt. Nach Ansicht der Kanzlei wäre eine solche Maßnahme nur gerechtfertigt, wenn die Emittentin durch die Zinszahlung in die Insolvenz geraten würde. Vor diesem Hintergrund fordert Ritschel & Keller weitere Informationen von der One Group zur aktuellen wirtschaftlichen Lage.

Kontaktieren Sie Ritschel & Keller, um Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen zu schützen und professionelle Unterstützung in dieser herausfordernden Situation zu erhalten.

In unserer kostenfreien Erstberatung klären wir Sie über die möglichen weiteren Schritte auf, die wir als Rechtsanwälte für Sie unternehmen können.

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