Anlagebetrug bei goldsicher.net – Was betroffene Anleger jetzt wissen müssen
Die vermeintliche Goldhandelsplattform goldsicher.net verspricht Anlegern attraktive Renditen und eine sichere Investition in physisches Gold. Doch hinter der glänzenden Fassade verbirgt sich ein ausgeklügelter Anlagebetrug, der bereits zahlreiche Investoren in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat. Die auf Kapitalanlagebetrug spezialisierte Kanzlei Ritschel & Keller warnt eindringlich vor weiteren Investitionen und empfiehlt Geschädigten, unverzüglich rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wie funktioniert das vermeintliche Geschäftsmodell von goldsicher.net?
Auf den ersten Blick wirkt das Angebot von goldsicher.net verlockend: Anleger sollen über die Plattform Gold erwerben können, welches ihnen jedoch erst nach 36 Monaten physisch ausgeliefert wird. Während dieser Wartezeit wird eine angebliche Verzinsung von 2 % jährlich gewährt. Angeblich handelt es sich um einen sicheren und langfristigen Vermögensaufbau mit Edelmetallen – ein Konzept, das Vertrauen schaffen soll.
Doch bei genauerer Betrachtung offenbaren sich gravierende Unstimmigkeiten, die auf ein betrügerisches System hindeuten:
- Die Verzinsung erfolgt nicht durch reale Wertschöpfung oder Handel mit Gold.
- Es gibt keine nachprüfbare Lagerstelle oder Bestätigung über den Ankauf von Gold.
- Die Auslieferung nach 36 Monaten dient offenbar nur der Vertröstung der Anleger.
- Keine Lizenz einer Aufsichtsbehörde (wie der BaFin).
Fehlendes Impressum und dubiose Unternehmensstruktur
Ein erstes Alarmsignal ist das fehlende, rechtsgültige Impressum auf der Website. Dies stellt nicht nur einen klaren Verstoß gegen §5 TMG (Telemediengesetz) dar, sondern ist häufig ein typisches Merkmal betrügerischer Online-Plattformen.
Die angeblich verantwortliche Firma – die Premia AG – gibt sich auf goldsicher.net als professioneller Anbieter für Edelmetallinvestitionen aus. Tatsächlich handelt es sich bei der Premia AG jedoch um eine Werbeagentur, die in keinem Handelsregister als Goldhändler verzeichnet ist. Diese Täuschung ist nicht nur irreführend, sondern kann auch strafrechtlich relevant sein.
Erfahrungen der Kanzlei Ritschel & Keller mit goldsicher.net
Unsere Kanzlei ist bereits durch mehrere Mandanten auf die Aktivitäten von goldsicher.net aufmerksam gemacht worden. Die Erfahrungen sind alarmierend:
- Zahlreiche Anleger berichten, dass sie trotz mehrfacher Anfragen keinerlei Nachweise über das gekaufte Gold erhalten haben.
- Kommunikation mit der Plattform ist nahezu unmöglich – E-Mails bleiben unbeantwortet, Telefonnummern sind nicht erreichbar.
- In mehreren Fällen wurde nach geleisteten Zahlungen der Kontakt vollständig abgebrochen.
Unsere juristische Analyse sowie Recherchen haben ergeben, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ein vorsätzlicher Anlagebetrug vorliegt. Die angeblichen Versprechen zur Verzinsung und Lieferung des Goldes dienen offenbar lediglich dazu, Vertrauen zu schaffen und Anleger zu immer höheren Einzahlungen zu verleiten.
Rechtliche Einordnung: Betrug gemäß §263 StGB
Das Verhalten der Betreiber von goldsicher.net erfüllt nach derzeitiger Einschätzung die Merkmale eines strafrechtlich relevanten Betrugs gemäß §263 des Strafgesetzbuchs. Insbesondere liegt eine Täuschung über:
- die Identität und Qualifikation des Unternehmens,
- die tatsächliche Verfügbarkeit und Lagerung des Goldes sowie
- die Realisierbarkeit der zugesagten Renditen
vor. Die Folge: Anleger werden zum Abschluss eines nicht werthaltigen Geschäfts verleitet und erleiden einen Vermögensschaden.
Warum Sie nicht eigenmächtig handeln sollten
In Fällen wie goldsicher.net ist es äußerst riskant, ohne anwaltliche Unterstützung zu agieren. Typische Fehler, die ohne rechtliche Begleitung passieren können:
- Unbeabsichtigte Verwirkung von Rückforderungsansprüchen
- Unwirksame Rücktritts- oder Widerrufserklärungen
- Verlust wichtiger Beweismittel bei fehlerhafter Kommunikation mit den Tätern
Unsere Kanzlei Ritschel & Keller verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegen betrügerische Online-Anbieter. Wir arbeiten eng mit Ermittlungsbehörden und spezialisierten Wirtschaftsdetekteien zusammen, um Vermögenswerte zu sichern und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Wie sollten sich Geschädigte von goldsicher.net jetzt verhalten?
Wenn Sie Geld an goldsicher.net überwiesen haben, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
- Dokumentieren Sie sämtliche Transaktionen (Zahlungsnachweise, E-Mails, Screenshots der Webseite).
- Nehmen Sie keinen Kontakt mehr mit den Betreibern auf – dies kann Ihrer Position im Schadensfall schaden.
- Wenden Sie sich umgehend an unsere Kanzlei – wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei und unverbindlich.
Jede verlorene Zeit kann es den Betrügern erleichtern, Gelder zu verschleiern oder Spuren zu verwischen. Zögern Sie daher nicht, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Warum Ritschel & Keller der richtige Partner für Sie ist
Als fachspezialisierte Kanzlei für Kapitalanlagebetrug vertreten wir seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen geschädigter Anleger. Unsere Mandanten profitieren von:
- fundierter rechtlicher Expertise im Bereich Online-Betrug und Anlagekriminalität,
- schneller und diskreter Ersteinschätzung durch erfahrene Rechtsanwälte,
- nachhaltiger Durchsetzung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen.
Wir verstehen die emotionalen und finanziellen Belastungen, die mit einem Betrugserlebnis einhergehen. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und effizient zu helfen – mit einem klaren Fokus auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Fazit: Jetzt handeln und Verluste begrenzen
Die Plattform goldsicher.net ist nach aktuellen Erkenntnissen kein legitimer Anbieter für Edelmetallinvestitionen. Die Kombination aus fehlender Transparenz, falschen Unternehmensangaben und unerreichbaren Ansprechpartnern lässt nur einen Schluss zu: Hier liegt ein gezielter Anlagebetrug vor.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Jeder Tag zählt, um Ihre Rechte zu sichern und mögliche Vermögenswerte zurückzuerlangen. Die Rechtsanwaltskanzlei Ritschel & Keller steht Ihnen mit umfassender Erfahrung, Empathie und juristischem Durchsetzungsvermögen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind für Sie da.
Ritschel & Keller